HINTERGRUND

Infrastrukturelle Mittel Unter der Amtsleitung von Hans-Günther Geiser (in Personalunion Stadtbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde von August 1969 bis Juli 1987 sowie von 1961 bis 1969 und von 1987 bis 1992 VG-Bürgermeister) wurde für einige Stadtteile eine Sonderregelung in den Jagdpachtverträgen festgeschrieben.

Danach bekommen diese Stadtteile fixe Beträge aus der Jagdpacht als so genannte "infrastrukturelle Mittel". Diese Vereinbarung hat zwei Vorteile: Der Jagdpächter braucht für diesen Anteil keine 20 Prozent Jagdsteuer zu zahlen, und die Ortsvorsteher können Geld flexibler für ihre Dörfer einsetzen. Oswald Weber, Ortsvorsteher in Büscheich, sagt: "Laut Finanzamt Daun gibt es das sonst nirgendwo im Kreis." Dauns Kämmerer Thomas Reißen bestätigt das. In Büscheich wurden von diesem Geld beispielsweise aktuell für 1400 Euro Spielgeräte angeschafft, Bäume gepflanzt oder Steine für die Friedhofseinfassung gekauft. Weber: "Die Strukturmittel sind für Investitionen gedacht und nicht für Ehrengaben." Neben den Geldern aus Jagdpachten fließen auf freiwilliger Basis auch Einnahmen aus der Fischerei in den Topf der "infrastrukturellen Mittel". Laut Angaben der Gerolsteiner Verwaltung erhält Büscheich jährlich 4240 Euro, Michelbach 2800 Euro (plus 300 Euro Fischerei), Müllenborn 2310 Euro (plus 2300 Euro Fischerei), Lissingen 3100 Euro (Fischerei) und Bewingen 1800 Euro (Fischerei). (vog)

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