HINTERGRUND

Der Sozialplan für die 25 Beschäftigten des Birresborner Phönix Sprudel sieht vor: Abfindung: Sie richtet sich vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Anzahl der Jahre wird multipliziert mit dem durchschnittlichen Brutto-Monatslohn und einem bestimmten Faktor. Der zugrunde gelegte Brutto-Monatslohn wurde wie folgt berechnet: Bruttojahreslohn samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstunden geteilt durch zwölf. Und Überstunden sind im super Sommer 2003 einige zusammengekommen. Und auch beim Berechnungsfaktor haben die Birresborner laut Betriebsrat Gerfrid Neumann ein gutes Ergebnis ausgehandelt: "Normal ist 0,4 oder 0,5 - aber wir lagen noch ein wenig drüber." Beispielrechnung für einen Arbeiter, der zwölf Jahre im Betrieb war und 2500 Euro brutto verdient hat: 12 x 2500 x 0,6 = 18 000 Euro. Kinderbonus: Pro Kind erhält jeder Arbeitnehmer einen Zuschlag von 1500 Euro. Kündigungsfrist: Sie richtet sich nach dem Tarifvereinbarungen.. Sonderklausel I: Findet ein Arbeiter während seiner Kündigungsfrist einen neuen Job, erhält er die Hälfte des ihm noch zustehenden Gehalts. Geht er bei einer zehnmonatigen Kündigungsfrist nach fünf Monaten, bekommt er zur Abfindung also noch zweieinhalb Monatslöhne hinzu. Sonderklausel II: Wechselt ein Beschäftigter zum Gerolsteiner Brunnen, erhält er keine Abfindung. Schließlich kann er seine Berufsjahre "rüber retten", fängt also nicht von vorne an. (mh)

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