HINTERGRUND

DER KUCKUCKS-KLEBER: Otmar Monschauer ist einer von zwei Gerichtsvollziehern im Landkreis Daun. Er ist zuständig für die Verbandsgemeinden Daun und Kelberg, hat nach eigenem Bekunden durchschnittlich 3000 Aufträge im Jahr bei denen er 500 000 bis 600 000 Euro an Gläubigergeldern eintreibt.

Durch die Reform des Insolvenzrechts, das nun auch private Insolvenzen zulässt, hat Monschauer 500 Aufträge im Jahr weniger. Zu seinen Auftraggebern zählen sowohl Versandhäuser als auch Handybetreiber. Per Gesetz ist geregelt, dass der Auftraggeber (Gläubiger) die Kosten für die Vollstreckung zu tragen hat. Daher ist es Ziel, dass bei der Versteigerung der gepfändeten Gegenstände zumindest die Kosten wieder rein kommen. Und die sind Laut Monschauer nicht unbeachtlich: So kostet eine gewöhnlich Pfändung rund 200 Euro, ist ein Auto dabei, werden es leicht 400 Euro. Zu Buche schlagen die Pfändungsgebühr (20 Euro), die Reisekosten des Gerichtsvollziehers, das Inserat in der Tageszeitung zum Versteigerungstermin sowie - bei einem Auto - das Abschleppen oder Wegbringen, die Wertermittlung sowie die Abstellgebühr. Nicht mehr pfändbar, weil zur Grundausstattung zählend, sind der Fernseher, die Küche, das Schlafzimmer sowie unter Umständen die Waschmaschine und das Auto, falls es nachweislich zur Fahrt zur Arbeit benötigt wird. Auch Monschauer hat bei seinen "Hausbesuchen" stets Pfandsiegel dabei - besser bekannt als "Kuckuck". "Der Name stammt aus der Preußenzeit: Auf dem damaligen Pfandsiegel war der preußische Adler, der als Kuckuck verunglimpft wurde." Das hat sich bis heute gehalten, obwohl gar kein Vogel mehr abgebildet ist. (mh)

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