HINTERGRUND

Stiftungen Gemeinnützige Stiftungen gibt es im Land 598 und in der Region Trier 67. 94 Prozent aller deutschen Stiftungen fallen in diese Kategorie. Ihre Hauptvorteile bestehen nämlich in der Befreiung der Körperschaftssteuer und der Möglichkeit, Spenden annehmen und steuerliche Bescheinigungen ausstellen zu können.

Die gemeinnützige Stiftung verfolgt bestimmte, dem Allgemeinwohl dienende Zwecke. Eine Aufhebung ist schwieriger als bei einer kommunalen Stiftung, da das gesamte Vermögen ausschließlich für eingetragene, gemeinnützige Zwecke verwandt werden muss. Prüf- und Kontrollorgan ist die ADD. Kommunale Stiftungen gibt es in Rheinland-Pfalz 32 und in der Region Trier eine, in Bitburg. Im neuen Landesstiftungsgesetz vom 19. Juli 2004 werden auch rechtsfähige kommunale Stiftungen aufgeführt. Dabei handelt es sich um einen zweiten, vom üblichen Haushalt der Gemeinde abgetrennten, eigenständigen Bereich. Die Stiftung kann durch Beschluss im Gemeinderat ins Leben gerufen und bei Bedarf auch wieder aufgehoben werden. Bei Aufhebung fließt das Stiftungsvermögen wieder in den Haushalt. Das Kontrollorgan ist die Kommunalaufsicht bei der jeweiligen Kreisverwaltung. Kirchliche Stiftungen können sowohl als privatrechtliche als auch als öffentlich-rechtliche Stiftungen geführt werden. Sie erfüllen ausschließlich oder überwiegend kirchliche Aufgaben. Unternehmensstiftungen haben zum Ziel, die Zerschlagung eines Familienunternehmens zu verhindern. Familienstiftungen werden im Interesse einer oder mehrerer Familien gegründet. (vog)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort