HINTERGRUND

Vertrag Der SV Lissingen hält den Bau einer Flutlichanlage für vertretbar, wenn sichergestellt ist: Die Platzaufsicht einschließlich Umkleidebereich und Getränkeverkauf werden vom SV Lissingen wahrgenommen.

Der Sportplatz Lissingen steht dem Sportverein Gerolstein wöchentlich an zwei Trainingstagen zur Verfügung: dienstags und donnerstags von 17 bis 21 Uhr. Grundsätzlich werden die Punktspiele dort ausgetragen, wo der entsprechende Verein seinen Sitz hat - also der SV Gerolstein in der Kernstadt und der SV Lissingen in Lissingen. Punktspielverlegungen wegen Unbespielbarkeit des Platzes werden mit der Platzaufsicht (dem SV Lissingen) geregelt. Bei notwendigen Verlegungen haben Vereine aus der Stadt Vorrang vor denen aus Nachbargemeinden. Kommt es bei angesetzten Spielen zu Überschneidungen, hat der SV Lissingen Vorrecht. Zudem gilt: Pflichtspiele haben Vorrang vor Freundschaftsspielen. Die Platzaufsicht (SV Lissingen) darf Weisungen erteilen und kann bei Nichtbeachtung Platzverbot aussprechen. Der SV Gerolstein beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten für Tornetze, Eckfahnen, Streugut etc. Die Vereinbarung gilt ab sofort für drei Jahre. Wird eine Flutlichtanlage gebaut, gelten die Regelungen automatisch für fünf Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage. (mh)

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