Abteilungsleiter unter Verdacht

Das "Untreue-Desaster" im Gerolsteiner Rathaus geht weiter: Fachbereichsleiter Klaus Jansen hat einen Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue über 6300 Euro erhalten.

Gerolstein/Trier. Gegen zwei Ex-Abteilungsleiter, die vom Amtsgericht Daun freigesprochen wurden, beginnt morgen, Mittwoch, 6. Juni, um 9 Uhr der Berufungsprozess beim Trierer Landgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Vor genau einem Jahr saßen die beiden Ex-Leiter des Sozial- und Ordnungsamtes am Dauner Amtsgericht auf der Anklagebank. Ihnen wurde vorgeworfen, sich durch ihren Dienstherrn den Vorruhestand finanziell versüßt haben zu lassen. Beide sollten Strafbefehle über 4500 Euro zahlen, und wegen ihrer Einsprüche kam es zur Verhandlung. Weil das Dauner Gericht meinte, ihnen keinen Vorsatz nachweisen zu können, kam es zum Freispruch. Die Staatsanwaltschaft Trier bewertete die Beweisaufnahme völlig anders und ging in Berufung. Adolf Rodermann, Ex-Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein, hatte die Strafe über 9000 Euro wegen Veruntreuung von Steuergeldern bezahlt (der TV berichtete).Beihilfe setzt eine Haupttat voraus

Jetzt ist Klaus Jansen, Leiter des Fachbereiches Bauen und Lebensgrundlagen, an der Reihe. Sein Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue lautet über 6300 Euro. Der 58-jährige Beamte sieht sich völlig zu Unrecht angeklagt. Er sagt: "Beihilfe zur Untreue, wie sie mir vorgeworfen wird, setzt eine Haupttat voraus, und das heißt, Bürgermeister Rodermann hätte der VG Gerolstein vorsätzlich einen Vermögensschaden zufügen müssen." Nach Jansens Meinung hat die Kommune vielmehr erhebliche Beträge gespart, weil so "die Beamtenverhältnisse sozialverträglich beendet und nur noch eine statt zwei Abteilungsleiterstellen sachgerecht besetzt wurden". Der Oberamtsrat rechnet vor: "Nach meinen Berechnungen betragen die Einsparungen der VG im einen Fall mindestens 55 000 Mark, im anderen direkt 97 000 Mark. Hinzu kommt die Einsparung einer Abteilungsleiterstelle von jährlich 82 000 Euro."Allein zuständig ist der Bürgermeister

Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Jansen als damaliger Büroleiter maßgeblich an der Ausarbeitung der mutmaßlich illegalen Vorruhestandregelungen beteiligt war. Bei der Verhandlung vor einem Jahr sagte Rodermann im Zeugenstand, dass Jansen die meisten Gespräche geführt hätte und für die Detailabsprachen zuständig war. Jansen widerspricht dieser These: "Der Bürgermeister ist alleine für derartige Personalentscheidungen zuständig." Zu Rodermanns Zeugenaussagen will er weiter keine Stellung beziehen, da dies sicherlich in seiner Verhandlung thematisiert wird. Um seinen Posten braucht sich der Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13) vorläufig keine Sorgen zu machen. Bürgermeister Matthias Pauly erstickt alle Rufe nach einer Änderung für Jansens beruflichen Einsatz im Keim: "Es gibt keine Vorverurteilung. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt die Unschuldvermutung." Ins laufende Verfahren will sich Pauly aus Sorgfaltspflicht als Dienstherr nicht einmischen. Allerdings wurden auch etliche Stimmen laut, dass der Prozess gegen Jansen absichtlich verschleppt wurde, bis das Berufungsurteil gegen die zwei Ex-Amtsleiter vorliegt. Mittlerweile hat Jansen als Verteidiger Georg Moesta aus Koblenz. Der Jurist mit den Spezialgebieten Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht ist Partner der Kanzlei Dornbach, die bundesweit zwölf Standorte hat.

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