Abwehrwaffe Fledermaus

Anwohner des Bahndamms, über den die Umgehung Hillesheim verlaufen soll, setzen auf Natur- und Artenschutz, um das Projekt zu kippen. Dafür haben sie den Anwalt engagiert, der auch beim Hochmoselübergang die Interessen von Naturschützern vertritt.

Hillesheim. Es wird ernst: Per einstweiliger Anordnung (die dem TV vorliegt) haben vier Anwohnerfamilien beantragt, dass die Rodung entlang des Bahndamms, über den die Ortsumgehung verlaufen soll, nicht vorgenommen wird, "bis rechtskräftig über die Zulässigkeit der Eingriffe in den Artenschutz … entschieden worden ist". So heißt es in dem von Peter Dyx verfassten Antrag, der beim Verwaltungsgericht in Trier gestellt worden ist und über den diese Woche entschieden werden soll. Rechtsanwalt Dyx aus Diepholz (Niedersachsen) ist in der Region kein Unbekannter: Er vertritt mit Erfolg in Sachen "Hochmoselübergang" die Interessen von Naturschützern.Zum einen wird der Antrag formaljuristisch begründet: "Ein Planfeststellungsverfahren ist bislang nicht eingeleitet worden." Damit es aber dazu kommen kann, muss die Trasse exakt vermessen werden. Dafür wiederum ist es laut Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Gerolstein notwendig, ein Großteil der Bäume und Sträucher auf der Strecke zu beseitigen.Und genau an dieser Stelle kommt der Naturschutz ins Spiel. So behaupten die Anwohner und ihr Anwalt: "Mit der Rodungsmaßnahme sollen offenbar nicht nur Vermessungsarbeiten vorbereitet werden, sondern zugleich vorhandene geschützte Arten beseitigt werden." Das Thema Natur- und Artenschutz, auf die die Anwohner nun setzen, "dürfte sich dann … von selbst erledigt haben", befürchten sie. Dass es den Anwohnern aber letztlich um mehr geht, wird ebenfalls deutlich. So wird in dem Anwaltsschreiben ebenfalls herausgestellt, dass sie "von der beabsichtigten Ortsumgehung nachhaltig, schwer und unerträglich betroffen" seien. Bei einem Abstand von nur zehn bis maximal 20 Meter bis zur Straße sei erstens "von erheblichen Lärmbelästigungen" und zweitens von einem starken Wertverlust ihrer Häuser ("praktisch unverkäuflich") auszugehen. Hillesheims Stadtbürgermeister Matthias Stein (CDU), der die ortsnahe Variante der Ortsumgehung seit Jahren befürwortet und vorantreibt, sagte auf TV-Anfrage, was er vom Eilantrag hält: "Das ist Quatsch. Und ich gehe felsenfest davon aus, dass das Verwaltungsgericht noch diese Woche entscheidet, dass freigeschnitten werden kann, damit endlich die Vermessungsarbeiten beginnen können." Die Nachricht von der Bestellung von Peter Dyx als Anwalt der Gegenseite nahm Stein kommentarlos auf. HINTERGRUND Folgende geschützte Arten sollen im Bereich des Bahndamms leben: Vögel: Neuentöter, Fitis, Grünspecht; Schmetterlinge: 32 Arten, davon elf von der Roten Liste; Fledermäuse: Kleinabendsegler, Braunes und Graues Langohr, Großes Mausohr sowie Bart-, Zwerg- und Mückenfledermaus. (mh)

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