"Alle wussten Bescheid"

Die Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein muss über 100 000 Euro an den Kreis erstatten. Insgesamt bekommt der Kreis 350 000 Euro von allen fünf VGs zurück. Das Geld stammt aus Erstattungen für Wohngeld an Sozialhilfe-Empfänger.

 Weil das Land weniger Wohngeld (linker Antrag) zahlt, gibt es die Ersparnisse an die Kreise weiter. Die Verbandsgemeinden zahlen ein Viertel der „KdU“ (Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger, rechtes Formular). TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Weil das Land weniger Wohngeld (linker Antrag) zahlt, gibt es die Ersparnisse an die Kreise weiter. Die Verbandsgemeinden zahlen ein Viertel der „KdU“ (Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger, rechtes Formular). TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Gerolstein/Hillesheim. Für einen Laien ist die Situation recht kompliziert. Wohngeld, Kosten der Unterkunft (KdU), Land-, Kreis- oder Verbandsgemeindeanteil - zunächst ein Wirrwarr an Informationen.

Alles von Anfang an. Das Land finanziert das Wohngeld; das erhalten Bedürftige, die nicht Hartz-IV-Empfänger sind. Sozialhilfeempfänger erhalten die Erstattung der Kosten der Unterkunft (KdU). Die KdU werden zu drei Vierteln vom Kreis und zu einem Viertel von den VGs bezahlt. Weil das Land aber weniger für Wohngeld ausgibt, hat es diese Ersparnisse an die Landkreise weitergegeben.

Nach einem jährlich wechselnden Verteilungsschlüssel. 2007 erhielt der Vulkaneifelkreis 560 000 Euro. Dezernent Berthold Schmitz erklärt: "Davon haben wir 140 000 Euro, also ein Viertel, aufgeschlüsselt nach den KdU-Fallzahlen, an die VGs weitergeleitet. Unter Vorbehalt."

Ebenso wurde 2006 und 2008 verfahren. Insgesamt bekamen die fünf VGen auf diese Weise über 350 000 Euro unrechtmäßig erstattet. Unrechtmäßig deshalb, weil ein Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichtes die Rechtslage deutlicher gemacht hat.

Schmitz: "Die Gesetzeslage war nicht klar. Jeder Landkreis hat es unterschiedlich gehandhabt. Wir wollten aber den 25-Prozent-Anteil aus den KdU den VGen zugute kommen lassen."

Weil eine VG im Landkreis Bad Kreuznach auch ihren Anteil haben wollte, dieser Landkreis aber alles für sich behielt, hat sie geklagt. Bis Frühjahr 2009 ist nun mit einem endgültigen Urteil vom Oberverwaltungsgericht zu rechnen.

Der Vulkaneifelkreis hat die VG-Bürgermeister vorgewarnt, dass eine Rückforderung der unter Vorbehalt gezahlten Erstattungen ansteht.

Immerhin klafft in der Kreiskasse ein Loch von Millionen Euro. Die Aufsichtsbehörde hätte kein Verständnis, wenn die Rückforderung nicht gemacht würde.

Für die VG Hillesheim macht es über 40 000 Euro aus. Bürgermeisterin Heike Bohn informierte in der jüngsten VG-Ratssitzung.

Matthias Pauly, Bürgermeister der VG Gerolstein, macht der Kreisverwaltung ein Kompliment: "Alle wussten Bescheid, dass es so kommen konnte. Aber es war mehr als guter Wille, uns so lange als kommunale Familie zu sehen." In den 2009er-Haushalt wird die Verbandsgemeinde Gerolstein nun einen Teil der 100 000 Euro einstellen. "Wir haben vorgesorgt, wenn auch nicht in voller Höhe", erklärt Pauly.

Um das Wirrwarr zum Ende noch zu verstärken, erklärt Kreisdezernent Schmitz, dass die Rückforderungen nur für KdU-Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch II fällig wurden, anstehen. Also für rund 3000 Hartz-IV-Empfänger im Vulkaneifelkreis, die noch arbeiten können.

Für KdU-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch(SGB) XII (Hartz-IV-Empfänger, die nicht mehr erwerbsfähig sind) besteht keine VG-Kreis-Gegenrechnung. Schmitz meint achselzuckend: "Im SGB XII steht im gleichen Wortlaut die gleiche Regelung drin wie im SGB II, aber noch ist die Rechtslage anders."

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