"Bürger wollen mehr direkte Demokratie"

Kläglich gescheitert ist die Fraktion der Grünen im Rat der Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein mit dem Antrag, Bürgerbegehren zu erleichtern.

Gerolstein. Das erfolgreiche Bürgerbegehren gegen die Fusion der Kreissparkasse Vulkaneifel mit der des Eifelkreises Bitburg-Prüm (bei der mehr als 15 000 Unterschriften zusammen kamen) in frischer Erinnerung, wagten die Grünen den Vorstoß, künftig Bürgerbegehren zu erleichtern.

Zunächst im Kreistag, wo trotz mehrerer Befürworter aus anderen Fraktionen der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Begründung: So kurz vor der Kommunalwahl im Juni 2009 seien der Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten für die Neufassung der Hauptsatzung (in der solche Dinge geregelt werden) nicht zu rechtfertigen. Der neue Kreistag solle entscheiden.

Auch im VG-Rat Gerolstein wurde dies als zentrales Argument angebracht. Und hier scheiterten die Grünen sogar kläglich: Lediglich die beiden Grünen-Ratsmitglieder Tim Steen und Barbara Worm stimmte dafür, alle anderen dagegen. Steen hatte im Vorfeld versucht, den Rat zu überzeugen: "Die große Resonanz beim Bürgerbegehren zur Verhinderung der Sparkassenfusion hat gezeigt: Die Bürger wollen mehr direkte Demokratie." Im Kern des Antrags stand die Forderung, dass die Hürde zwischen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - die Zulassung durch das Parlament - gekippt wird (siehe Extra).

Die Gegner des Grünen-Antrags führten mehrere Argumente ins Feld: zum einen (wie im Kreistag) die anstehende Kommunalwahl. Zum anderen aber, so die Forderung der CDU-Mehrheitsfraktion, sollte zunächst definiert werden, zu welchen Angelegenheiten Bürgerbegehren überhaupt zugelassen werden sollen. Eine Blanko-Vollmacht solle es nicht geben. In diese Kerbe schlug auch Bürgermeister Matthias Pauly (CDU), der im vorliegenden Grünen-Antrag "eine Schwächung der repräsentativen Demokratie" sah.

CDU-Sprecher Klaus Schildgen wiederum nahm die Diskussion zum Anlass, den Erfolg des Kreissparkassen-Bürgerbegehrens insgesamt in Frage zu stellen. Er sagte: "Ohne die reine Emotionalisierung des Themas und vor allem ohne die Diffamierungskampagne eines bestimmten Publikationsorgans auf dem Level unterste Schublade wäre die Fusionsdebatte mit Sicherheit anders gelaufen." Zudem fügte er hinzu: "Eine sachliche Auseinadersetzung gab es zu keinem Zeitpunkt. Und bei allen Fehlern: In der Sache hatten wir Recht." EXTRA Ein Bürgerbegehren ist Vorstufe eines Bürgerentscheids. Geht es um eine Entscheidung eines Kommunalparlaments, muss das Bürgerbegehren innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung eingereicht worden sein. Das Bürgerbegehren muss von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet sein, wobei Obergrenzen der Stimmen festgesetzt sind. Für den Kreis Vulkaneifel: 6000 Stimmen. Wird die erforderliche Zahl erreicht, entscheidet das entsprechende politische Gremium über die Zulässigkeit des Begehrens. Sieht es es nicht als "wichtige Angelegenheit", kann dagegen die Verwaltungsgerichtsbarkeit angerufen werden. Wird dabei in letzter Instanz im Sinne der Kläger entschieden, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dabei wird ein Beschluss gekippt, wenn 30 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen. (mh)

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