Bankeinbruch in Jünkerath: Angeklagter auf freiem Fuß

Trier/Kelberg/Jünkerath · Ein 43-Jähriger erhält eine Bewährungsstrafe für die Mitwirkung am Jünkerather Bankeinbruch.

Mildes Urteil nach langem Prozess: Wegen Beihilfe zum versuchten Einbruchsdiebstahl hat das Landgericht Trier gestern einen 43-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anklage lautete ursprünglich auf schweren Bandendiebstahl, denn es bestand der Verdacht, dass der Mann an einem Einbruch in die Volksbank Kelberg beteiligt war, bei dem am 22. November 2016 Sachschaden im hohen fünfstelligen Bereich entstanden war. Diese Tatbeteiligung hatte der Angeklagte stets bestritten. Frau, Tochter und ein Automechaniker aus seinem schwedischen Heimatort bezeugten, dass der Mann erst am 22. November für seinen Autohandel nach Deutschland aufgebrochen sei und am Abend des 22. November gar nicht in Kelberg hätte sein können.

Nicht abstreiten konnte er jedoch die Mitwirkung bei einem misslungenen Einbruch in die Volksbank Jünkerath am 25. November 2017. Dort setzten die Alarmanlage und eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife dem Vorhaben ein Ende. Zwei bis heute unbekannte Täter konnten entkommen, der Angeklagte, der nach eigenen Angaben vor der Bank hatte warten sollen, wurde als Einziger gefasst. Später gab er an, die beiden Männer in der Bank nur mit Vornamen gekannt zu haben.

Und zu der Aktion in Kelberg sei er aus reiner Gefälligkeit mitgekommen, ohne überhaupt zu wissen, was dort tatsächlich geplant gewesen sei. Eine Aussage, die von der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz gestern als unglaubwürdig bezeichnet wurde - das Gegenteil konnte die Kammer dem Angeklagten jedoch nicht beweisen. Auch die zwei Gestalten auf einer Videoaufzeichnung im Bankinneren ließen sich nicht zweifelsfrei dem Angeklagten zuordnen. Da musste die Expertin Kerstin Kreutz passen.

Staatsanwalt Holger Schmitt kehrte in seinem Schlusswort das zusammen, was von der ursprünglich gewaltig klingenden Anklage geblieben war: Beteiligung am versuchten Diebstahl im schweren Fall (Einbruch). Die vom Angeklagten im Fall Jünkerath beteuerte Ahnungslosigkeit wollte ihm der Anklagevertreter aber nicht abnehmen. Schmitt: "Ich bin überzeugt, Sie wussten, was die anderen in der Bank wollten." Sein Antrag: Zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe, wobei die Zeit der Untersuchungshaft anzurechnen sei.

Laut Verteidiger Hans Hassel (Bonn) sei von den ursprünglichen Tatvorwürfen nur ein Bruchteil übrig geblieben. Kritisch bewertete der Verteidiger das Vorverfahren mit zwei Haftprüfungsterminen. "Da hatte mein Mandant nichts anderes ausgesagt als in diesem Hauptverfahren. Man hätte das Ergebnis also auch schneller haben können", sagte Hassel. Schließlich sei der Tatbeitrag seines Mandanten am versuchten Einbruch in Jünkerath derart gering, dass von doppelter Strafmilderung auszugehen sei. "Er war zur falschen Zeit am falschen Ort", sagte Hassel und beantragte Freispruch.

Zu einen so milden Urteil kam die Erste Große Strafkammer nach kurzer Beratung dann doch nicht. Sie verhängte ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, die drei Jahre zur Bewährung auszusetzen sei. Den Haftbefehl hob die Kammer auf. Vorsitzende Schmitz unterstellte dem Angeklagten, dass er als Familienvater bisher einer seriösen Arbeit nachgegangen sei. Doch sie warnte den 43-Jährigen: "Sie sollten nachdenken. Sie sind da mit einem Dunstkreis in Kontakt gekommen, der nicht der richtige für Ihre weitere Zukunft sein dürfte." Fast ein Jahr hatte der schwedische Staatsangehörige mit kosovarischen Wurzeln in Untersuchungshaft gesessen. Sichtlich erleichtert verließ er gestern freien Fußes den Gerichtssaal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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