Bestohlene Sparkassenkundin klagt

Daun/Trier · Beim Aufbruch der Schließfächer im Foyer des Hauptsitzes der Kreissparkasse Vulkaneifel in Daun sind auch Bargeld und Wertgegenstände gestohlen worden - obwohl sie nur für Sparbücher gedacht sind. Eine Kundin, die dort nach eigenen Angaben Dollar im Wert von rund 10 000 Euro deponiert hatte, klagt heute vorm Landgericht auf Schadenersatz.

Daun/Trier. Seit Monaten wird der Hauptsitz der Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel in Daun umfangreich umgebaut und erweitert. Das haben Einbrecher genutzt und die Filiale in diesem Jahr drei Mal innerhalb von sechs Monaten heimgesucht. Dabei haben die Täter, von denen noch immer jede Spur fehlt, jeweils eine fünfstellige Beute ergattert.
Zwei Mal waren Geldautomaten das Ziel, ein Mal war es die Schließfachanlage im Foyer. Die ist ausschließlich für Sparbücher gedacht, was aus den Mietverträgen hervorgeht. Wie sich aber herausstellte, haben mehrere Kunden dort auch Bargeld und Wertgegenstände deponiert. Beim TV haben sich zwei von ihnen gemeldet, denen nach eigenem Bekunden jeweils ein fünfstelliger Betrag abhandengekommen sei.
Eine dieser Kundinnen, eine Frau aus Daun, klagt heute vor dem Landgericht Trier auf Schadenersatz - nachdem zahlreiche Gespräche und Vermittlungsversuche für sie ohne Erfolg blieben. Denn die KSK steht auf dem Standpunkt: Da in den Mietverträgen klar geregelt ist, dass die Schließfächer ausschließlich für die Aufbewahrung von Sparbüchern vorgesehen sind, gebe es kein berechtigtes Interesse auf Schadenersatz. KSK-Vorstandsvorsitzender Dietmar Pitzen hat nach Bekanntwerden der Fälle gegenüber dem TV gesagt: "Wer bei Rot über die Ampel fährt, kann auch nicht erwarten, dass ihm bei einem Crash dann auch noch der Schaden bezahlt wird." Zudem führte er an, dass es für Wertgegenstände oder auch Bargeld-Wertfächer im Tresorraum gebe - ab 25 Euro Miete im Jahr. Diese Auffassung teilt auch das Landgericht grundsätzlich, wie es in einem Vorab-Statement die Parteien wissen ließ.
Der Dauner Rechtsanwalt Hans-Josef Ewertz, der die Klägerin vertritt, sagt dennoch: "Dem Umbau und der damit einhergehenden bedenklichen Sicherheitslage wird in keiner Weise Rechnung getragen. Das werde ich nochmals vorbringen."
Auf drei Punkte will er besonders eingehen: erstens die Sicherheitslage. Es sei ein Unding, wie "leicht die Täter da reinmarschieren konnten. Es gab weder eine Videoüberwachung noch eine Alarmanlage. Und durch das Baugerüst und die Vorhänge konnten die Täter unbemerkt zu Werke gehen."
Zweitens behauptet der Rechtsanwalt, dass die KSK-Spitze von Wertgegenständen und Bargeld in den Schließfächern wusste. Ewertz: "Es war ein offenes Geheimnis. Mitarbeiter wussten davon definitiv, deshalb gehe ich auch davon aus, dass es auch der Vorstand wusste."
Zudem wirft er der Bank Arglosigkeit vor, da sich rund eine Woche zuvor ein fast gleicher Vorfall in der Sparkasse in Gemünd ereignet hat. Ewertz: "Spätestens da hätten die Alarmglocken in Daun schrillen müssen."

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