Bewährungsstrafe: Letzte Chance für vorbestraften 28-jährigen Prümer

Daun/Gerolstein · Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung wegen Bedrohung hat das Amtsgericht Daun am Montagmorgen einen 28-jährigen Mann aus Prüm verurteilt. Zudem muss er 150 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger des Angeklagten kündigte aber an, das Urteil akzeptieren zu wollen.

Ein wegen Gewaltdelikten bereits mehrfach vorbestrafter und aktuell unter Bewährung stehender Libanese, der in Prüm lebt, hatte im Herbst vergangenen Jahres in Gerolstein drei junge Männer bedroht, er würde sie abstechen und erschießen. Zudem hatte er als Beifahrer in einem Auto den Fahrer angewiesen, das Trio zu überfahren.

Der Angeklagte und die drei jungen Männer im Alter von 19, 20 und 22 Jahren sind sich an diesem Tag dreimal in Gerolstein begegnet. Dabei hatte der Angeklagte es als Provokation empfunden, dass die Passanten ihn durch Handzeichen aufgefordert hätten in der Hauptstraße langsamer zu fahren. Die Situation drohte zu eskalieren. Die um ihr Leben fürchtenden jungen Leute verständigten die Polizei.

Im Gericht allerdings gab sich der Angeklagte ruhig und reuig. Nach einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht, bei der ihm im Falle eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt wurde, wurde das Verfahren verkürzt und auf die Zeugenaussagen verzichtet.

Der Verteidiger des Angeklagten sagte daraufhin, dass sein Mandant die Vorwürfe voll und ganz einräume und ihm der Vorfall leidtue. Die Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie die Ableistung von 150 Sozialstunden. Und sie sagte dem Angeklagten eindringlich: "Dies ist ihre letzte Chance, eine dritte Bewährung gibt es nicht!" Alleine das umfängliche Geständnis und der positive Bericht der Bewährungshelferin hätten dazu geführt, dass sie nochmals eine Bewährungsstrafe ausgesprochen habe.

Der 28-Jährige, der nach eigener Auskunft seit nunmehr 28 Jahren in Deutschland lebt, aber nur eine Duldung hat, ist bereits mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft und steht derzeit unter Bewährung.

Vor gut einem Jahr ist er wegen gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Nach Verkündung des milden Urteils appellierte die Richterin an den 28-jährigen Prümer: "Nutzen Sie diese Chance!" Reaktion des Angeklagten: Kopfnicken und ein leises "Dankeschön". mh

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