Drogen gegen Schmerzen

Weil ein Rollstuhlfahrer aus der Eifel über Jahre hinweg Cannabisprodukte kaufte und teilweise weiterverkaufte, wurde der Mann vom Amtsgericht Wittlich zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte die illegalen Drogen teilweise zur Schmerzbehandlung eingesetzt.

Wittlich. (har) Oft liegen Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander, wenn es um die Bemessung von Strafen vor Gericht geht. Im Fall eines Mannes aus der Vulkaneifel liegen beide Seiten nahe beieinander. Die Anklage fordert 18 Monate auf Bewährung, die Verteidigung plädiert auf zwölf Monate. Am Ende gibt es 16 Monate auf Bewährung. Und das, obwohl es um den Konsum und teilweisen Weiterverkauf von zwei Kilogramm Cannabisprodukten in drei Jahren geht. Diese Menge, gibt der Mann zu, hatte er in vier Lieferungen von seinem Dealer aus Frankfurt erhalten.Beim Ausatmen lösen sich die Krämpfe

Was diesen Fall von anderen abhebt, ist die Tatsache, dass der Angeklagte querschnittsgelähmt ist und seit rund 30 Jahren im Rollstuhl sitzt. Verbunden mit den Behinderungen seien starke Schmerzen und Verkrampfungen. Die habe er jahrelang mit Medikamenten bekämpft, "bis mir jemand sagte, dass ich es mit THC versuchen soll", sagt der 46-Jährige. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol, der in Haschisch und Marihuana enthalten ist.Über mehrere Jahre hinweg bekämpfte nach eigenem Bekunden der Mann mit den verbotenen Rauschgiften seine gesundheitlichen Probleme. "Sobald ich ausatmete, lösten sich die Verkrampfungen", sagt der Mann. Mit der Einnahme der Drogen ist es seit dem 18. Juli 2006 vorbei. An diesem Tag durchsuchen Polizeibeamte das Haus des Angeklagten und werden fündig.Rund 500 Gramm Cannabis-Produkte werden sichergestellt. So groß ist diese Menge, da der Mann sich nicht allein für den Hausverbrauch beliefern ließ. Für einen Preis von vier bis fünf Euro kaufte er Haschisch und Marihuana, für 6,50 Euro habe er es weiterverkauft, sagt der Mann. Dieser Verkaufspreis verwundert Richter Josef Thul dann schon mehr als nur ein wenig. Er spricht davon, dass normalerweise mehr für ein Gramm der Drogen verlangt werde. Thul nennt sieben bis acht Euro als gängigen Grammpreis. Seit jenem Tag im Juli 2006 habe er nichts mehr mit Drogen zu tun, sagt der Mann aus der Eifel aus. Inzwischen nehme er wieder Tabletten gegen seine gesundheitlichen Beschwerden. Ein ihm von seinem Arzt vorgeschlagenes THC-haltiges Medikament habe er abgelehnt. Lieferungen nicht nur für den Hausgebrauch

Dass auch die Staatsanwaltschaft trotz des Besitzes und Handels mit einer nicht geringen Menge eine Bewährungsstrafe forderte, hat sowohl mit der Sozialprognose des Mannes als auch mit der Tatsache zu tun, dass er nicht vorbestraft war. Zudem ist er ehrenamtlich im Sport aktiv. Möglich ist angesichts des Vergehens übrigens ein Strafrahmen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Zu den 16 Monaten Bewährung auf drei Jahre kommt unter Umständen noch ein finanzieller Verlust. Bei der Hausdurchsuchung waren ein Sparbuch und Bargeld - insgesamt rund 4500 Euro - sichergestellt worden. Die kann die Staatsanwaltschaft nach dem Richterspruch Thuls vollstrecken. Schließlich habe der Mann durch den Weiterverkauf von Drogen mindestens 4800 Euro eingenommen.

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