"Eindeutig sexbezogen"

Wegen sexuellem Missbrauchs ist ein 29-Jähriger zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 2500 Euro Geldbuße verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Daun/Hillesheim. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft war die heute 33-jährige Vermieterin aus der Verbandsgemeinde Hillesheim auf der Couch ihres Wohnzimmers eingeschlafen, weil sie Medikamente eingenommen hatte. Es habe eine "tief greifende Bewusstseinsstörung" vorgelegen. In der Verhandlung wurde klar, dass sie gemeinsam mit ihrem Untermieter, dem Angeklagten, mindestens vier Flaschen Rotwein geleert hatte. Sturztrunken war sie eingeschlafen.Der ledige Einzelhandelskaufmann gestand vor Gericht, dass er sie daraufhin teilweise entkleidete, um von ihrem Intimbereich und den Brüsten Fotos zu machen. Er sagte: "Es tut mir leid. Wäre ich nüchtern gewesen, hätte ich es nie gemacht."

Staatsanwältin Frauke Straaten und Richter Hans Schrot nahmen ihm aber nicht ab, dass er die Fotos noch im betrunkenen Zustand auf den Computer überspielte. Die Tat sei eindeutig sexbezogen gewesen und deshalb sei der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erfüllt. Die Staatsanwältin forderte zehn Monate Freiheitsstrafe und eine Geldbuße von 2500 Euro. Sie sagte: "Wir wissen nicht, was sie mit den Bildern vorhatten, aber es ist eindeutig kein minderschwerer Fall. Sie haben die Intimsphäre verletzt, auf die man in einer Wohngemeinschaft vertrauen kann."

Verwerfliche Verletzung der Vertrauenssituation

Richter Schrot folgte ihr nicht. Er ging von einem minderschweren Fall aus und urteilt auf acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung plus 2500 Euro Geldbuße. Beide seien durch den erheblichen Alkoholkonsum emotional enthemmt gewesen. Allerdings bezeichnete auch er die "Verletzung der Vertrauenssituation als verwerflich". Verteidiger Michael Döpp (Bitburg) plädierte auf eine mildere Strafe: "Es ist zu keinen körperlichen Berührungen gekommen und die Fotos wurden definitiv nicht weiter gegeben." Aufgeflogen war der Vorfall, als der Partner der Vermieterin auf dem Rechner des Untermieters eine Bewerbung schreiben und dabei das Foto-Programm nutzen wollte. Angeklagter und Verteidiger behielten sich vor, in Berufung zu gehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort