Eine Bombe, die hätte töten können

Wittlich/Gerolstein · Sie hätte Menschen töten können. Doch zum Glück wurde die Nagelbombe, die im Juni in der Wohnung eines Gerolsteiners entdeckt worden war, kontrolliert gesprengt. Der 32-jährige Besitzer der Bombe ist gestern vom Amtsgericht Wittlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Wittlich/Gerolstein. Selbst die Beamten des Landeskriminalamts (LKA) waren überrascht: In einem Steinbruch bei Kaiserslautern sprengten sie die Nagelbombe in die Luft, die Zollfahnder in einer Wohnung in Gerolstein gefunden hatten. Die Wirkung der Pyrotechnik Marke Eigenbau war verheerend. "Da sind riesengroße Gesteinsbrocken aus dem Felsen herausgesprungen", schildert ein Zollfahnder.
Der Mann, in dessen Besitz sich die zehn Zentimeter große, mit Stahlstiften ummantelte und mit Schießbaumwolle gefüllte Bombe befunden hatte, muss sich am Donnerstag vor dem Wittlicher Schöffengericht verantworten. Ob er den Sprengsatz selbst gebaut oder von einem Dritten überlassen bekommen hat? Der 32-Jährige äußert sich dazu nicht. Aber er beteuert, nicht gewusst zu haben, wie gefährlich die Bombe gewesen sei. Für diese Version spricht, dass selbst die Zollfahnder, die Anfang Juni die Wohnung des Mannes auf der Suche nach Drogen durchkämmten und per Zufall auf den Sprengsatz stießen, nicht wussten, was sie da in den Händen hielten: "Wir haben das Ding in mehrere Schusswesten gewickelt und sind damit mit dem Auto nach Kaiserslautern gefahren", erzählt der Zollfahnder, der am Donnerstag als Zeuge vor Gericht gehört wird.
Die Sprengstoffexperten des LKA dürften ob dieses laxen Umgangs mit der explosiven Fracht die Hände über den Kopf zusammengeschlagen haben: ",Wenn das Teil im Auto explodiert wäre, hätte keiner der drei Insassen das überstanden\', sagte ein LKA-Beamter später", berichtet der Zeuge. Ähnlich unbekümmert war auch der Angeklagte, der die Nagelbombe auf der Küchenanrichte neben einer riesigen Ansammlung von Leergut gelagert hatte.
Ein weiterer Hinweis darauf, dass sich der 32-Jährige der Brisanz des Sprengsatzes nicht bewusst war, ist die Tatsache, dass er von der Hausdurchsuchung wusste und noch Drogen aus seiner Wohnung schaffte, die selbstgebastelte Sprengladung aber an Ort und Stelle ließ.
Auf seinem Balkon hatte er eine Mini-Kamera angebracht, die den Parkplatz am Haus filmte. Das Bild wurde auf seinen Fernseher übertragen. So war er gewarnt, als die Ermittler das erste Mal bei ihm klingelten. Dumm nur für den 32-Jährigen, dass die Beamten zwei Tage später wieder auf der Matte standen und dieses Mal auch Stellung unter dem Balkon bezogen. Denn so nutzte es dem Mann nicht, noch Drogen aus dem Fenster zu werfen. 99 Gramm Amphetamin wurden sichergestellt.
Funde, die sich vor Gericht nur schwer leugnen lassen. Und so macht der stark drogenabhängige 32-Jährige am Donnerstag reinen Tisch: Neben dem Besitz der Bombe und der Drogen räumt er auch ein, in zehn Fällen einem Bekannten jeweils etwa ein Gramm Amphetamin überlassen zu haben. Ein Geständnis, das die Verhandlung erheblich verkürzt. Nach einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen einigen sich die Prozessbeteiligten bei einer Verurteilung auf eine Strafe zwischen zweieinhalb und drei Jahren.
Das Gericht um den vorsitzenden Richter Stefan Ehses entscheidet sich für einen Mittelweg: Es verurteilt den mehrfach vorbestraften 32-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 32 Monaten. neb

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