Explosives Hobby

Ein 41-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein hat vor dem Dauner Amtsgericht gestanden, weil ihm Vergehen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgeworfen werden. Der Vollzugsbeamte eines Gefängnisses in Nordrhein-Westfalen gab an, die gefährlichen Gegenstände zu sammeln.

Daun/Gerolstein. (vog) Polizisten hoben nach einem Hinweis der Ehefrau ein wahres Arsenal bei dem Angeklagten aus. Sie fanden Übungshandgraten, alte 8-mm-Waffen, Leuchtkörper, Munition und vieles, was unter das Waffen- und Sprengstoffgesetz fällt. Wegen des illegalen Besitzes wurde der ehemalige Zeitsoldat und heutige Gefängniswärter angeklagt. Bei der Verhandlung erklärt der 41-Jährige, dass die Sammlung als gemeinsames Hobby mit der Ehefrau zusammen gekommen sei. Auf ehemaligem Bundeswehrgelände hätten sie gemeinsam mit Metalldetektoren danach gesucht. Dem gegenüber steht eine Aussage der Ehefrau, die sie bei der Polizei machte. Sie habe die Sachen gefunden und "Angst davor, denn man wisse nie, was der Ehemann damit mache". Die konkreten Zusammenhänge konnten im Prozess nicht geklärt werden.Die Entscheidung wurde von Amts wegen vertagt. Zunächst muss der Angeklagte eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vorlegen, wonach er befugt ist, Waffen bei sich zu führen.

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