Gericht enteignet die Stadt Gerolstein

TRIER/GEROLSTEIN. Die Stadt Gerolstein muss hinnehmen, dass der Betrieb der Lavasandgrube am Wöllersberg auf zwei ihrer Grundstücke ausgedehnt wird (der TV berichtete). Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz (CDU) sagte: "Das ist bitter enttäuschend. Ich denke, dass wir weitergehen werden."

 Verwaltungsgerichtsurteil gegen die Stadt Gerolstein: Auf ihren beiden Grundstücken am Wöllersberg darf gegen den Willen der Stadt Lava abgebaut werden. Unser Bild zeigt die Lavagrube Stolz in Hillesheim-Bolsdorf. TV-Foto: Archiv/Gabi Vogelsberg

Verwaltungsgerichtsurteil gegen die Stadt Gerolstein: Auf ihren beiden Grundstücken am Wöllersberg darf gegen den Willen der Stadt Lava abgebaut werden. Unser Bild zeigt die Lavagrube Stolz in Hillesheim-Bolsdorf. TV-Foto: Archiv/Gabi Vogelsberg

Das Verwaltungsgericht Trier begründete seine Entscheidung zu Gunsten des Lava-Abbauers, der Firma Bettendorf Lava-Steinwerk GmbH aus Trier, mit Berufung auf Artikel 35 des Bundesberggesetzes. Dieser erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den Abbau von Bodenschätzen in fremde Grundstücke hinein. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass im Vorfeld keine gütliche Einigung zustande kam. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass gerade der Lavasand-Abbaubetrieb sich "mehrfach und nachdrücklich um den Erwerb der städtischen Grundstücke beziehungsweise um einen Grundstückstausch bemüht" habe. Das bestätigt Martin Hauter, Anwalt der Betreiberfirma, dem TV: "Wir haben der Stadt im Vorfeld ein ausgewogenes Angebot unterbreitet: Das hätte zum einen einen Flächentausch vorgesehen, zum anderen unsere Verpflichtung, um die beachtliche Felskulisse herum die Schutzzone zu erweitern. Doch die Stadt hat abgelehnt." Hauter geht daher auch davon aus, dass die Stadt in Berufung gegen dieses Urteil gehen wird. Warum? "Weil sie bislang eine gewisse Beratungsresistenz an den Tag gelegt hat", sagt Hauter. In einer ersten Stellungnahme sagte der nach eigenem Bekunden "bitter enttäuschte" Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz (CDU): "Ich denke, dass wir weitergehen. Hier geht es schließlich um ein besonders schutzwürdiges Gebiet und um eine Grundsatzentscheidung." Damit meinte er erstens die weithin sichtbare Felsformation auf dem Wöllersberg. Auf die Zusicherung des Betreibers (Hauter: "Die Feldkulisse wird definitiv nicht abgebaut.") entgegnete Schwartz: "Hoffentlich wird Wort gehalten. Was ist aber, wenn dahinter 30 bis 40 Meter tief gebaggert wird? Ist erst einmal alles zusammengebrochen, ist es zu spät." Zudem spielt Schwartz auf das nahe gelegene Neubaugebiet in Lissingen an, das ebenfalls vor weiteren Emmissionen zu schützen sei. Zweitens gehe es um ein "Grundsatzurteil" - nämlich die Enteignung kommunalen Gebiets. Da sei eine abschließende Prüfung notwendig. Wegen der Brisanz wird der Stadtbürgermeister auch die Tagesordnung der heutigen Stadtratssitzung um das Thema erweitern. Schwartz' Fazit: "Wir müssen kämpfen." Angesprochen auf den ausgeschlagenen Einigungsversuch sagte Schwartz: "Wie soll eine gütliche Einigung noch möglich sein, wenn die Firma ohne rechtliche Grundlage bereits auf städtischem Gebiet abgebaut hat?"Bodenschätze und Jobs als Hauptargumente

Für seine Entscheidung hat das Gericht weitere Gründe angeführt - allen voran das "Allgemeinwohl", das sich in der "Versorgung des Marktes mit Bodenschätzen" und der "Erhaltung von Arbeitsplätzen" äußere. Demgegenüber stünden lediglich "Eigeninteressen" der Stadt. Und die sind nach Ansicht des Gerichts auch deshalb nicht schutzwürdig, weil die Stadt für ihre Flächen keine "eigene entgegenstehende Planung" vorgelegt habe. Und: Ein Abbauverzicht auf den städtischen Parzellen würde dazu führen, dass innerhalb des Abbaugebietes "zwei Inseln mit einer Höhe von 30 bis 40 Metern entstünden, die nur mit einem Hubschrauber erreicht werden könnten". Zudem könne der Betreiber betriebseigene Parzellen nicht erreichen. So könnte die Firma lediglich 355 000 Kubikmeter Lavasandstein abbauen anstatt 977 000 Kubikmeter. Laut Hauter reichen die beiden städtischen Parzellen für weitere zehn Jahre Abbau. Insgesamt wird am Wöllersberg nach den Festsetzungen des auf 50 Jahre angelegten Rahmenbetriebsplans noch bis 2046 abgebaut. Zu der Verhandlung war es gekommen, weil die Stadt gegen den so genannten Zulegungsbescheid des Oberbergamts geklagt hatte. Damit wurde sie quasi ihrer beiden rund 5000 Quadratmeter großen Flächen im Abbaugebiet enteignet.

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