Hauptverhandlung am "Tatort"

Prozess am Straßenrand: Das Dauner Amtsgericht verlagerte die Hauptverhandlung gegen einen 40-jährigen Handelsvertreter an den "Tatort". Der Angeklagte hatte auf der B 421 vor Dreis bei einem Überholmanöver Menschenleben gefährdet. Richterliche Konsequenz: ein Monat Fahrverbot und 1200 Euro Geldstrafe.

 Tatort-Besichtigung nach Verkehrsdelikt: Der leichtsinnige Fahrer entschuldigt sich für seine „Harakiri“-Aktion. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Tatort-Besichtigung nach Verkehrsdelikt: Der leichtsinnige Fahrer entschuldigt sich für seine „Harakiri“-Aktion. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Daun. (vog) Termin in Trier, 150 PS schnurren unter der Motorhaube und schon seit zwei Ortschaften hinter einem LKW fahrend, mehrere Autos hinter sich: Da nutzte der Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Hillesheim am 14. März gegen 17 Uhr die vermeintliche Minimal-Chance in der 60er-Zone zwischen der Firma Nürburgquelle und der Ortschaft Dreis zum Überholen."Wären wir nicht voll in die Eisen gegangen..."

Er schaute rechts am LKW vorbei und scherte links aus. Bei der Fall-Rekonstruktion während der Verhandlung werden maximal 150 Meter Sicht ausgemacht. In der lang gezogenen S-Kurve kommt ihm eine 47-Jährige entgegen. Der Sichtkontakt entsteht, als der Angeklagte neben dem LKW-Führerhaus ist. Die entgegenkommende Fahrerin ist chancenlos. Sie tritt voll in die Bremsen - ebenso der LKW-Fahrer. Der Angeklagte beschleunigt und "fädelt sich knapp an der Lkw-Stoßstange vorbei wieder ein" (O-Ton Strafbefehl). Der LKW-Fahrer erklärt: "Wären wir nicht voll in die Eisen gegangen, wäre das garantiert nicht gut gegangen." Die Fahrerin erlitt einen Schock. Sie erklärt: "Ich kriege noch heute Gänsehaut, wenn ich an die brenzlige Situation denke." Den Kommentar von Richter Hans Schrot "Sie haben es bestimmt schon krachen gehört" beantwortet sie mit einem Kopfnicken. Die 47-Jährige erstattete Anzeige. Sie erklärt: "Aus Bürgerpflicht. Wenn der immer so fährt, kann der nächste dran sein." Nach einem Hinweis von seinem Verteidiger Bernd Hoffmann entschuldigt sich der Angeklagte: "Es tut mir wirklich leid. Es war keine böse Absicht." Nach seinem Bekunden sei es "keine Harakiri-Aktion" gewesen. Er fahre als Handelsvertreter 75 000 Kilometer im Jahr und sei "ein passiver Fahrer". In der ihm vorgeworfenen Situation könne davon keine Rede sein. Staatsanwalt Klaus Pallien wirft ihm "vorsätzliche Gefährdung von Menschenleben vor". Außerdem überholte er in der 60er-Zone den LKW, der nachweislich laut Tachoscheibe knapp 60 Stundenkilometer schnell fuhr. Richter Schrot meinte: "Wegen der Rücksichtslosigkeit muss es zu einer Verurteilung kommen. Ein derart kapitaler Fehler kann nicht mit mehr mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden." Der zuerst angesetzte sechsmonatige Führerscheinentzug wird auf ein einmonatiges Fahrverbot reduziert. Pallien: "Wir sehen, was dahintersteht, sonst kann er seinen Beruf an den Nagel hängen." Zusätzlich muss der Angeklagte 1200 Euro Geldstrafe zahlen.Auf den Eifeler Landstraßen kommt es immer häufiger zu derart gefährlichen Situationen. Heinz-Peter Thiel, Chef der Dauner Polizei-Inspektion: "Es ist ein flächendeckendes Problem." Dabei kämen nur die "Hammerfälle" zur Anzeige. Waren es 2005 zwölf sowie 2006 17 Fälle, registrierten die Dauner Polizisten im ersten Halbjahr 2007 bereits zehn Anzeigen wegen gefährlicher Überholmanöver ohne Unfallfolgen. Auf erschreckende Weise macht sich der Bleifuß auf dem Gaspedal in der Unfallbilanz bemerkbar, wenn die Überhol-Rowdys Karambolagen verursachen. 2005 wurden bei acht Überhol-Unfällen 13 Personen verletzt, davon zehn schwer. 2006 waren es bei acht Unfällen neun Verletzte, davon fünf schwer. Die Motivation für ein derartiges Verhalten ist vielschichtig. Weniger der Täterkreis. Polizeichef Thiel: "Es sind fast ausschließlich Männer."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort