Im Interesse der Bürger und Gemeinden

Nach dem Willen der FWG-Fraktion im Rat der Verbandsgemeinde (VG) Obere Kyll soll ein bisher nicht für die VG tätiger Anwalt Schadensersatz-Ansprüche aus dem Untreue-Fall im Rathaus (der TV berichtete) prüfen.

Jünkerath. (cus) "Ich widerspreche der Aussage, dass die FWG mit der Situation überfordert sei", schreibt Fraktionsvorsitzender Lothar Schun in einer Reaktion auf den TV-Bericht vom 22. Dezember. Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des VG-Rats im Januar werde der Antrag der FWG-Fraktion vorliegen, dass ein Rechtsanwalt alle Schadenersatzansprüche prüfen soll — ohne Ansehen der Person, Behörde oder Firma. Dieser Rechtsanwalt solle bisher nicht für die VG tätig gewesen sein. "Es geht uns nicht um die Jagd nach dem Sündenbock, sondern um eine notwendige Maßnahme im Interesse der Bürger und Ortsgemeinden der VG", betont Schun. Je nach Ergebnis der Prüfung sollten haftungsrechtliche und persönliche Konsequenzen gezogen werden.

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