Jäger wehrt sich erfolgreich gegen Abschuss-Zwang

Daun/Trier · Gegen eine Anordnung der Kreisverwaltung, in seinem Revier verstärkt auf Rotwild zu schießen, hat sich ein Jagdpächter per Klage gewehrt. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Trier hat ihm nun Recht gegeben.

Daun/Trier. Ein Jagdpächter aus dem Vulkaneifelkreis hatte gegen einen Mindestabschussplan für Rotwild in seinem Revier geklagt, der von der unteren Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel angeordnet worden war. Zur Begründung waren die in einem forstamtlichem Gutachten festgestellten Verbiss- und Schälschäden angeführt worden. Diese hätten in dem Revier erhebliche Ausmaße erreicht (der TV berichtete). Der Jagdpächter argumentierte hingegen, dass in seinem Revier gar nicht genug Rotwild lebe, um den Mindestabschussplan erfüllen zu können. Er hatte daher schon vor dem Kreisrechtsausschuss Widerspruch eingelegt, war aber dort gescheitert. Deshalb hatte er vor dem Verwaltungsgericht Trier gegen den Abschussplan geklagt. Mit Erfolg: In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts wird dem Kläger Recht gegeben, der Mindestabschussplan für rechtswidrig erklärt. Begründung der Richter: Der Abschussfestsetzung müsse zu entnehmen sein, dass ihr eine Abwägung vorausgegangen ist, die auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhe und dass sich die Abschusshöhe in einem nachvollziehbaren Rahmen bewege, der sich maßgeblich am aktuellen Wildbestand im konkreten Jagdbezirk orientiere. sts

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