Jetzt werden die Bürger in die Pflicht genommen

Die Stadt Gerolstein nimmt Grundstückseigentümer verstärkt in die Pflicht. Der Winterdienst wird im Stadtgebiet drastisch reduziert. Ebene Straße und Anliegerstraßen werden nur bei extremer Wetterlage geräumt. Bis zu 40 000 Euro sollen eingespart werden.

 Weniger zu tun im Winter: Es sollen 40 000 Euro eingespart werden. Trotzdem: Die Stadtkolonne ist für den Winterdienst bestens gerüstet. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Weniger zu tun im Winter: Es sollen 40 000 Euro eingespart werden. Trotzdem: Die Stadtkolonne ist für den Winterdienst bestens gerüstet. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Gerolstein. "Wir müssen da dran. Dabei geht es nicht nur um den Abbau von Überstunden bei der Stadtkolonne, sondern auch um eine Kostenreduzierung von rund einem Drittel", erläutert Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz. Bei "normalem Winterwetter" fallen rund 123 000 Euro für Lohn der Stadtkolonne, Entgelt für Maschineneinsätze und Beschaffungskosten für Streusalz an. Jetzt hat der Stadtrat beschlossen, den Winterdienst drastisch zu reduzieren. Für ebene Straßen und reine Anliegerstraßen werden die Grundstückseigentümer in die vorgeschriebene "Räum- und Streupflicht" genommen. Genügend Adressen von Helfern liegen vor

Für ältere Bürger, denen diese Arbeiten zu beschwerlich sind, ist laut Schwartz gesorgt. Er sagt: "Das Problem wurde schon im Vorjahr gelöst. Bei der Verwaltung liegen genügend Adressen von privaten und gewerblichen Helfern vor, die angefragt werden können." Karl-Heinz Knobloch, Vorsitzender des Seniorenbeirates im Gerolsteiner Land, erklärt: "Wir werden beim Januar-Treffen einmal über die neue Regelung beraten." Reaktionen auf die Veröffentlichung des drastisch reduzierten Winterdienstes im Amtsblatt habe es bislang nicht gegeben.Gestreut wird nur bei extremer Witterung

Zu den gesetzlich vorgeschrieben Bürgerpflichten gehört es, vor allem ebene Straßen und reine Anliegerstraßen verkehrssicher zu machen. Im Gerolsteiner Stadtgebiet werden sie lediglich noch nach extremen Schneefällen und Witterungsverhältnissen geräumt beziehungsweise gestreut. Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken werden von der Stadtverwaltung ausdrücklich auf ihre Pflichten hingewiesen. Sie sind verpflichtet, nicht nur die Gehwege, sondern auch die Fahrbahnen bis zur Mitte hin zu räumen. Gehwege und besonders gefährdete Fahrbahnstellen sind bei Glätte zu streuen. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein Streifen von 1,50 Meter entlang des Grundstücks als Fußweg. Fall nötig, sind Wege und Straßen mehrmals täglich, während der allgemeinen Verkehrszeit von sieben Uhr bis 20 Uhr, zu räumen und zu streuen. Meinung Nachbar gefragt Die Reduzierung des Winterdienstes durch die Stadt Gerolstein ist aus Kostengründen nachvollziehbar. Schließlich ist die Stadt von übergeordneten Stellen angehalten, wo nur möglich zu sparen. Ansonsten stehen die Chancen schlecht, von eben jenen übergeordneten Stellen Kreditzusagen für wichtige Investitionen zu bekommen. Somit ist die Winterdienst-Reduzierung auch ein Stück weit fremdbestimmt. Doch die damit aufkommenden Probleme vor allem für ältere und kranke Mitbürger können leicht durch ein Mehr an Nachbarschaftshilfe kompensiert werden. Es müsste ja nur jeder halbwegs fitte Nachbar einige Meter Schnee mehr räumen. Das sollte zu schaffen sein. Zudem sollte es die Verwaltung als ihre Pflicht ansehen, die vor Jahren ins Leben gerufene (und wieder eingeschlafene) Hilfebörse wieder aufleben zu lassen und Senioren benötigte Unterstützung zumindest zu vermitteln. Zudem ist es nun wichtig, dass sie flächendeckend über die Neuregelung informiert, damit niemand böse überrascht wird. m.huebner@volksfreund.de

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