Kein Kunstschnee für den Mäuseberg

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat den Antrag der Stadt Daun auf "Einrichtung einer künstlichen Beschneiungsanlage" abgelehnt. Gegen diese Entscheidung kann allerdings Widerspruch eingelegt werden.

 Auf dem Mäuseberg wird es vorerst keinen Technik-Schnee wie hier in der Prümer Wolfsschlucht geben. Die SGD Nord lehnte einen Antrag der Stadt Daun ab. TV-Foto: Archiv/Manfred Reuter

Auf dem Mäuseberg wird es vorerst keinen Technik-Schnee wie hier in der Prümer Wolfsschlucht geben. Die SGD Nord lehnte einen Antrag der Stadt Daun ab. TV-Foto: Archiv/Manfred Reuter

Daun. (sts) Fast neun Jahre lang wurde das Thema "Schneekanonen" - zeitweise auch sehr kontrovers - diskutiert, nun hat die SGD Nord mit Sitz in Koblenz als zuständige Genehmigungsbehörde entschieden: Auf der Dauner Skipiste am Mäuseberg, oberhalb des Gemündener Maars, darf keine künstliche Beschneiungsanlage installiert werden. Dies teilte die SGD am Montag mit. Befürchtung: Wasserqualität könnte leiden

Die Genehmigungsbehörde SGD Nord hat den Antrag der Stadt Daun auf eine Befreiung von der Naturschutzverordnung abgelehnt. Diese wäre aber vonnöten gewesen, denn der Mäuseberg liegt im Naturschutzgebiet "Dauner Maare". Die Stadt und die Verbandsgemeinde Daun wollten mit der Installation der Schneekanonen den Wintertourismus in der Region ausbauen, was Naturschutzverbände strikt ablehnten. Sie befürchteten, die Schneekanonen würden die Wasserqualität des Gemündener Maars verschlechtern und das Naturschutzgebiet beeinträchtigen. Die Stadt und der Ski-Club Daun waren unter anderem von der Eifel- Tourismus (ET), der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Daun sowie den Ferienparks Daun und Gunderath unterstützt worden. Der offizielle Antrag auf "Befreiung von den Festsetzungen der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet Dauner Maare" war im August 2005 gestellt worden.Diesen hat die SGD nun "nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen und Abwägung aller relevanten Belange" abgelehnt. Als ersten Grund dafür führt die SGD an, dass "das speziell für den Gemündener Maarkessel geltende Schutzziel der Erhaltung des nährstoffarmen Zustands des Gewässers" bei einer Zulassung des Vorhabens nicht gewährleistet sei. Zudem sei auf der Grundlage der Unterlagen festgestellt worden, dass in den meisten Jahren des untersuchten Zeitraums der Betrieb einer Kunstschneeanlage zwar zeitweise möglich gewesen wäre, eine "konstante und planbare Nutzung über einen größeren Zeitraum" aber nicht garantiert werden könne. Weiterer Ablehnungsgrund: "Eine relevante Steigerung der touristischen Wertschöpfung durch den Einsatz einer Kunstschneeanlage ist trotz einer Erhöhung der wintersportlich nutzbaren Tage nicht erkennbar."Abschließend heißt es in der Erklärung der SGD Nord: "Da sich an den maßgeblichen Parametern zur Abschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit des geplanten Vorhabens erhebliche Zweifel ergeben, ist der Antrag nicht geeignet, gegenüber den Belangen des Naturschutzes ein Überwiegen des Interesses an der Errichtung und dem Betrieb der Beschneiungsanlage zu begründen. Daher kann der geplanten Errichtung einer Kunstschneeanlage im Bereich des Mäuseberges kein Vorrang vor den Belangen des Naturschutzes eingeräumt werden." Die Stadt Daun hat einen Monat Zeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.Naturschützer begrüßen SGD-Entscheidung

Peter Schlömer, Vorsitzender des Ski-Clubs Daun, ist "enttäuscht von der Entscheidung", aber nicht wirklich überrascht, denn "wir hatten in all den Jahren immer das Gefühl, dass eine am Verfahren beteiligte Mitarbeiterin des Landesamts für Wasserwirtschaft dem Antrag nicht eben positiv gegenübergestanden hat." An der Unterstützung der örtlichen Verwaltungen habe es jedenfalls nicht gelegen, betont Schlömer, vor allem Werner Klöckner (Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun) und Uli Diederichs (Kreisverwaltung Vulkaneifel) hätten das Vorhaben während der ganzen Zeit unterstützt. Erwartungsgemäß begrüßt die Nabu-Gruppe Daun die Entscheidung, hatte sie doch in den vergangenen Jahren den massivsten Widerstand gegen die Schneekanonen geleistet. Hans-Peter Felten hält es für "bemerkenswert, dass die Entscheidung auf den von der Stadt eingereichten Unterlagen basiert". Nun sei es interessant, abzuwarten, ob sich im Stadtrat eine Mehrheit dafür finde, Widerspruch gegen die SGD-Entscheidung einzulegen.

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