Keine Bagger und Traktoren auf der Munterley

Gerolstein · Nägel mit Köpfen: Der Stadtrat von Gerolstein will heute den Antrag auf den Weg bringen, das gesamte Munterleyplateau zum Naturschutzgebiet zu deklarieren. Damit sollen dem Gesteinsabbau und der landwirtschaftlichen Nutzung und Düngung Einhalt geboten werden. Das Verfahren kann sich Jahre hinziehen.

Gerolstein. Aufgeschreckt durch die massiven Erweiterungspläne des Landesamtes für Geologie und Bergbau in Sachen Gesteinsabbau beschäftigen sich die Gerolsteiner Kommunalpolitiker bereits seit Monaten mit der Frage, wie sie das Munterleyplateau mit den Gerolsteiner Dolomiten als Wahrzeichen der Stadt schützen können. Zudem sollen mögliche negative Folgen für die Trink-und Mineralwassergewinnung im Gerolsteiner Land verhindert werden.
Erweiterung um 83 Hektar


Der Lösungsvorschlag der CDU-Fraktion, der bereits im Umweltausschuss besprochen wurde und auch von den anderen Fraktionen begrüßt wird, lautet: Das bereits in Kernbereichen seit 1990 unter Naturschutz gestellte Areal der Gerolsteiner Dolomiten soll komplett als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. In Zahlen: Zu den bislang 102 Hektar Naturschutzgebiet sollen weitere 83 Hektar hinzukommen.
Stadtbürgermeister Friedhelm Bongartz (CDU) sagt: "Wir wollen in dem sensiblen Bereich künftig weder eine Ausweitung des Gesteinsabbaus noch eine weitere landwirtschaftliche Nutzung und somit Düngung. Durch beides sehen wir die Gerolsteiner Dolomiten als unser Wahrzeichen sowie die für uns so wichtige Trink- und Mineralwassergewinnung gefährdet."
Er geht daher davon aus, dass es im Stadtrat eine große Mehrheit für den entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion geben wird. Damit wäre die Unterschutzstellung allerdings noch längst nicht beschlossene Sache. Denn die Entscheidung darüber trifft einzig und allein die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz.
Der Verfahrensweg ist so, dass der Gerolsteiner Wunsch über die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung in Daun an die SGD Nord in Koblenz übermittelt wird. Diese prüft in einem aufwendigen Verfahren, ob ein Areal schützenswert ist.
Laut Paragraf 17 des Landesnaturschutzgesetzes ist ein besonderer Schutz aus drei Gründen nötig: erstens "zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten", zweitens "aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen" und drittens "wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder hervorragenden Schönheit".
Nach Einschätzung der Fachleute in den Gerolsteiner und Dauner Amtsstuben kann dieses Verfahren Jahre in Anspruch nehmen. Ausgang ungewiss. Dennoch gibt sich Stadtbürgermeister Bongartz gerade wegen der Außergewöhnlichkeit des Zielgebiets optimistisch: "Ich gehe davon aus, dass unser Ansinnen eine hohe Priorität bekommt." Darüber hinaus habe sich auch das Bewusstsein der Bevölkerung in dieser Hinsicht geschärft. Bongartz: "Das ist ja genau das, was auch die Bürger wollen."

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