Kneipenschläger-Prozess: Keine Verurteilung

Daun/Gerolstein · Das Gericht stellt das Verfahren gegen die Angeklagten ein, weil nicht genau geklärt werden kann, wer geschlagen und wer getreten hat.

 Wer tatsächlich geschlagen hat, kann das Gericht nicht klären. Symbolfoto: iStock

Wer tatsächlich geschlagen hat, kann das Gericht nicht klären. Symbolfoto: iStock

Foto: peepo (iStockphoto)

Daun/Gerolstein Gegen die Zahlung von 1500 Euro Schmerzensgeld hat das Amtsgericht Daun auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen zwei 29-jährige Männer eingestellt, die an Weihnachten in eine Kneipenschlägerei in Gerolstein verwickelt waren. Dabei hatte das Opfer, ein 22-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein, eine Gehirnerschütterung und eine Rippenprellung davongetragen, zudem brachen ihm drei Zähne ab und er war kurze Zeit bewusstlos.
Der Grund: Einer der beiden Angeklagten hat ihn vom Barhocker gestoßen, dann hat einer auf den am Boden Liegenden eingeschlagen und ihn mehrfach gegen den Kopf getreten. Da aber trotz mehrerer und zum Teil widersprüchlicher Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, wer genau was getan hat, stellte Richterin Julia Schmitz-Garde auf Antrag von Staatsanwältin Beatrix Klingler das Verfahren gegen die Beiden ein - auch weil der Anwalt des Opfers, Jakob Molitor aus Prüm, betont hatte, dass es seinem Mandanten primär ums Schmerzensgeld gehe. Die 17-jährige Schwester des Opfers bekam ebenfalls einen Faustschlag ins Gesicht, als sie die Streitenden, die allesamt betrunken waren, trennen wollte.
Abgespielt hat sich alles gegen 5.30 Uhr am zweiten Weihnachtsfeiertag in einer Kneipe in Gerolstein. Vermeintlicher Auslöser des Zanks war, dass sich einer der beiden Angeklagten auf den Hocker des späteren Opfers gesetzt hatte, als dieses zur Toilette gegangen war. Er habe sich bei seiner Rückkehr einen anderen Hocker geschnappt und sich wieder zu seinem Arbeitskollegen an die Bar gesetzt. Danach soll er sich an der Bar Platz verschafft haben, indem er dem Neuling immer mehr mit dem Ellenbogen zur Seite geschoben habe. Es kam zum Streit, der 22-jährige ging zu Boden, es flogen Fäuste und es gab Tritte.
Als während der Verhandlung absehbar wurde, dass der exakte Verlauf des Streits nicht dargestellt werden kann, berieten sich die Parteien untereinander. Die Schmerzensgeldforderung über 1500 Euro wurde aufseiten der Anklagebank sofort akzeptiert.
Doch erst als sich der Anwalt des als Haupttäter in Verdacht geratenen Mannes aus der VG Hillesheim bereit erklärt hatte, dass er seinen Kompagnon aus der VG Prüm von allen weiteren Schadenersatzforderungen freistellt, kam die Einigung zustande. Und da dürfte noch einiges kommen: Der Arbeitgeber des Opfers hat bereits 3000 Euro Lohnfortzahlung angemeldet, die Arzt- und Zahnarztkosten dürften ebenfalls eine stattliche Summe ausmachen, und die Kosten des Verfahrens sind ebenfalls von den Angeklagten zu tragen.
Weshalb der eine Angeklagte die Garantie haben wollte, nicht weiter in Regress genommen zu werden, wurde klar, als er kurz vor Abschluss der Einigung zu seinem Kumpel sagte: "Ich werde nicht den Kopf für dich hinhalten, weil du besoffen und wegen einer Frau angepisst warst und ihn dann in die Fresse getreten hast." Dennoch erklärte er sich bereit, ein Drittel des Schmerzensgeldes zu übernehmen

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort