Koblenzer Richter durchkreuzen Eifeler Radwegpläne

Koblenz/Gerolstein/Prüm · Das Land hat keinen Grund, der Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH die Genehmigung für das Betreiben der Bahnstrecke Gerolstein-Prüm zu versagen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Das Urteil ist veröffentlicht, aber noch nicht rechtskräftig.

Koblenz/Gerolstein/Prüm. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz, dass das Land der Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) die Genehmigung für das Betreiben der Eisenbahnstrecke Gerolstein-Prüm zu erteilen habe, endet ein fast vierjähriger Rechtsstreit. Zwar hat das OVG die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, das Land hat aber einen Monat Zeit, dagegen Beschwerde einzulegen.
Die Eisenbahnstrecke Gerolstein-Prüm wurde 2001 stillgelegt, nachdem zuvor der Zugbetrieb eingestellt worden war. 2005 kauften die Verbandsgemeinde Prüm und die Stadt Gerolstein die Trasse für 400 000 Euro, um darauf einen Radweg zu bauen. Dafür hätte die Strecke entwidmet werden müssen. Dazu kam es aber nicht, weil die RSE, ein privates Eisenbahnunternehmen, im März 2010 beim Land eine Betriebsgenehmigung über zehn Jahre beantragte. Geplant ist ein Touristikverkehr an Wochenenden und Feiertagen im Sommer sowie Güterverkehr. Nachdem das Land dies mit der Begründung ablehnte, das Unternehmen sei dazu finanziell nicht in der Lage, klagte die RSE - und verlor vor dem Verwaltungsgericht Mainz. Im Berufungsverfahren vor dem OVG bekam sie nun recht.
Nach dem Ergebnis des eingeholten Gutachtens steht für das Gericht fest, dass die Klägerin "hinreichend finanziell leistungsfähig" sei, um den Betrieb sicherzustellen. Die Investitionskosten bezifferten die Gutachter ebenso wie die RSE auf 300 000 Euro. Das Land war von 1,5 Millionen Euro ausgegangen.
Und auch die von der RSE angegebenen Betriebskosten für zehn Jahre in Höhe von 723 000 Euro hält das OVG "für plausibel". Die wichtigste Information des Gerichts für die Eigentümerkommunen: Eine nicht eisenbahnspezifische Nutzung kann derzeit nicht verwirklicht werden. mh

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