"Kuriose Geschichte" vor Gericht

Ein 23-jähriger Baugehilfe, der früher in Gerolstein wohnte und jetzt in Trier lebt, soll in Daun und Gerolstein mit Drogen gedealt haben. Deswegen stand er nun vorm Dauner Amtsgericht. Der Handel konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Für den unerlaubten Besitz von Drogen muss er 750 Euro Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Daun/Gerolstein/Trier. (vog) Dass Aussage gegen Aussage steht, ist normaler Prozessalltag. Bei dieser Verhandlung steckt jedoch Ärger in der Drogenszene dahinter. Die Zusammenhänge, weswegen der Angeklagte vor Gericht stand, bezeichnete Staatsanwalt Meyer im Plädoyer allerdings treffend als "seltsame Geschichte". Der Belastungszeuge, ein 22-Jähriger aus einem Dauner Stadtteil, hatte bei der Polizei im Januar eine Rundum-Beichte abgelegt. Daraus resultierend wurden mehrere Verfahren eingeleitet. Zwei gegen ebenfalls vorgeladene Zeugen und eins gegen den Angeklagten. Der 22-Jährige behauptete, der Angeklagte habe in Daun und Gerolstein in der Zeit von November 2006 bis Januar 2007 mit Drogen gedealt. Auf konkrete Fragen gab er jedoch nur konfuse Antworten. Dabei brachte er noch einen weiteren jungen Mann aus der Verbandsgemeinde Ulmen ins Spiel. Die beiden anderen Zeugen, ein 22-jähriger Dauner und seine 19-jährige Freundin bezichtigten den Belastungszeugen, "alles als Racheakt wegen eines Streits am Neujahrstag eingefädelt zu haben". Hausdurchsuchungen und Drogentests waren bei ihnen negativ verlaufen. Ihre Verfahren wurden eingestellt. Sie seien seit langem clean. Bei dem Angeklagten wurden 27 Gramm Hasch und 1,7 Gramm Amphetamine beschlagnahmt. Er beteuerte, die Drogen nur zum Eigenverbrauch besessen zu haben. Richter Hans Schrot und Staatsanwalt Meyer verloren während der Beweisaufnahme zusehend die Lust am Nachhaken. Jede Antwort der Zeugen brachte mehr Verwirrung. Schließlich wurde der Angeklagte vom Vorwurf des Dealens freigesprochen. Für den unerlaubten Drogenbesitz muss er 750 Euro Geldstrafe zahlen. Das Gericht hielt die Aussagen des Belastungszeugen für "zu vage". Richter Schrot sagte zur Urteilsfindung: "Statt einem Phantom nachzujagen, kommen wir auf den Punkt. Die Geldstrafe ist angemessen." Angeklagter und Staatsanwalt akzeptierten das Urteil, das somit rechtskräftig ist.

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