Landkreis erneut verurteilt

Erneut zu 5000 Euro Schadenersatz und knapp 300 Euro weiteren Gebühren ist der Landkreis Vulkaneifel in Sachen Genehmigung von Anlagen für erneuerbare Energien verurteilt worden. Das Landgericht Trier (Aktenzeichen 11O221/06) hat damit dem Trierer Unternehmer Jörg Temme als Kläger Recht gegeben. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht in Koblenz ist möglich.

 Eine dritte Runde im Streit um erneuerbare Energien ist nicht ausgeschlossen. Die würde dann am Oberlandesgericht Koblenz stattfinden. TV-Foto: Archiv/Uwe Hentschel

Eine dritte Runde im Streit um erneuerbare Energien ist nicht ausgeschlossen. Die würde dann am Oberlandesgericht Koblenz stattfinden. TV-Foto: Archiv/Uwe Hentschel

Trier/Daun/Zilsdorf. Erneut eine juristische Niederlage für die Kreisverwaltung Vulkaneifel und erneut gegen Jörg Temme. Bei dieser Verhandlung ging es darum, dass der Trierer Unternehmer für den Bau von jeweils einer Photovoltaik-Anlage an seinen drei Windkraftanlagen in Zilsdorf von der Kreisverwaltung Vulkaneifel (ehemals Daun) 2002 die Genehmigungen erhalten hatte. Kurz vor dem geplanten Baustart im September 2004 hob der Landkreis die Genehmigungen aber wieder auf. Begründung: Es müsse ein wesentlich umfangreicheres Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dagegen legte Temme Widerspruch ein und hatte Erfolg damit. Nicht zuletzt unter dem Druck der übergeordneten Behörde, der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz, erteilte die Kreisverwaltung dann allerdings doch die Genehmigung.Zurückgezogen wegen Genehmigungs-Wirrwarrs

Nach Ansicht des Gerichts hatte Temme dadurch finanzielle Nachteile, denn dessen Geschäftspartner, der die Photovoltaik-Anlagen errichten sollte, hatte sich wegen des Genehmigungs-Wirrwarrs zurückgezogen und wiederum von Temme wegen des entgangenen Geschäfts 5000 Euro Schadensersatz verlangt. Das war zuvor vertraglich so vereinbart worden. Die Behauptungen des Landkreises, Temme habe erstens das Geld niemals gezahlt und sich zweitens die Baugenehmigung "erschlichen", wies das Gericht zurück. Anhaltspunkte für eine arglistige Täuschung

Dabei stützt sich das Gericht zum einen auf die Zeugenaussagen des Photovoltaik-Unternehmers, der versichert habe, dass besagte 5000 Euro auf sein Geschäftskonto überweisen worden seien. Und zum anderen seien "Anhaltspunkte für eine arglistige Täuschung ... nicht erkennbar".Vielmehr heißt es im Urteil: "Es liegt eine rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzung des verantwortlichen Beamten des beklagten Landkreises vor." Dem Kläger (Temme) wiederum kommt nach Auffassung des Gerichts keinerlei Mitschuld zu. Ob der Landkreis Vulkaneifel Berufung gegen das Urteil einlegt, wird laut Pressesprecherin Diane Lorig "zur zeit mit den Anwälten des Gemeindeversicherungsverbands geklärt". Dieser ist der Haftpflichtversicherer des Kreises und müsste zahlen, wenn das Urteil rechtskräftig werden würde.Bereits Anfang dieses Jahres ist der Landkreis Vulkaneifel in einem ähnlich gelagerten Fall verurteilt worden, wegen Amtspflichtverletzung 5000 Euro Schadenersatz an Temme zu zahlen - von der für diese Fälle höchsten juristischen Instanz, dem Bundesgerichtshof (der TV berichtete).

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