"Mein Vater half mir, es einzusehen"

Gerolstein/Trier · Drogen, die nicht mehr analysierbar sind, weil der Dealer sie verbrannt hat. Das Landgericht Trier muss die Wirkstoffmenge schätzen. Das Urteil im gestrigen Revisionsfall lautet: mehr als zwei Jahre Haft für den Angeklagten.

Gerolstein/Trier. Sein Vater wird auch in den Zeugenstand gerufen. Er sagt allerdings nur aus, was sein 30-jähriger Sohn, der Angeklagte aus dem Vulkaneifelkreis, zuvor schon gestanden hatte: dass er sämtliche Drogen, die im Wald versteckt gewesen waren, in einem Ofen verbrannt hat. Nicht etwa, so der Angeklagte, weil er zu diesem Zeitpunkt bereits gewusst haben soll, dass die Polizei - wegen Drogenhandels mit einem Jugendlichen - nach ihm fahndet. Sondern, weil sein gläubiger Vater ihn zur Einsicht, gar Reue angewiesen habe. "Gott hat mich durch meinen Vater dazu animiert, alles zu verbrennen", erklärt er. Damit habe er ein großes Opfer vollbracht.

Worum es geht: Dem gebürtigen Gerolsteiner ist bereits Anfang des Jahres der Prozess gemacht worden. Die Anklage lautete "Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge". Konkret soll es sich dabei um 700 Gramm Marihuana, 1000 Ecstasy-Pillen und drei Kilogramm Amphetamin gehandelt haben - laut eigener Aussage. Denn die Polizei hat die Drogen nicht finden, geschweige denn untersuchen können: Der Geständige hatte sie vollständig verbrannt. Der Anklage - in Tateinheit mit dem Verkauf eines Gramms Marihuana an einen Minderjährigen - folgte im ersten Prozess ein Urteil über eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren Haft.

Der einschlägig Vorbestrafte legte jedoch Revision ein, der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die Begründung: Da die harten Drogen Ecstasy und Amphetamin, die laut dem angeklagten Eifeler von sehr schlechter Qualität gewesen sein sollen, nicht mehr auf ihren tatsächlich enthaltenen Wirkstoff hin analysiert werden konnten, könnte nicht von einer großen Menge ausgegangen werden - weil es nicht auf die Menge der Betäubungsmittel als solche, sondern auf die Menge des Wirkstoffs ankäme: "In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten)", lässt somit auch Richter Armin Hardt verlauten, der den Fall am Donnerstag im Landgericht Trier neu aufrollt.

Die Aussage des Angeklagten: Der Eifeler zeigt kaum Emotionen, wirkt zuweilen nervös, ist sprunghaft in seinen Aussagen, gesteht aber - wie schon zu Beginn des Jahres -, dass er ein Gramm Marihuana einem 15-Jährigen verkauft hat, dessen Freund von dem Gras kollabiert sei.

Und: dass er im Besitz der eingangs genannten harten Drogen war, von denen die Polizei allerdings nichts wusste, als sie ihn im letzten Jahr zu seinem Drogen-Deal befragt hatte. Die restlichen Drogen, das gibt er auch zu, seien für den Verkauf gedacht gewesen, aber nie in Umlauf gekommen, was ihm später strafmindernd ausgelegt werden soll.

Das Urteil: Ebenfalls strafmindernd wird dem 30-Jährigen ausgelegt, dass er seinen eigenen Lieferanten im Polizeiverhör identifiziert hatte, wodurch dieser überhaupt erst verhaftet werden konnte. Außerdem sei ihm durch die Vernichtung der Drogen ein großer finanzieller Schaden von fast 9000 Euro entstanden, urteilt das Gericht.
Strafverschärfend hingegen sei unter anderem die Tatsache, dass ihm das Alter seines minderjährigen Abnehmers, ein Bekannter aus dem gleichen Wohnort, voll und ganz bewusst gewesen sei. Und dass er zum Zeitpunkt der Tat erst ein Jahr auf freiem Fuß gewesen war, nachdem er 2014 aus der Jugendstrafanstalt in Wittlich auf Bewährung entlassen worden war. Das ist auch der Grund, warum er nicht nur zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis muss, wie das gestrige Urteil eigentlich von ihm verlangt, sondern insgesamt viereinhalb Jahre - weil die Bewährungszeit noch nicht verstrichen war. 19 Monate U-Haft werden ihm jedoch angerechnet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort