Noch kein Abschluss im Wöllersberg-Streit

Kein Ende in Sicht: Verschoben hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz den für heute angesetzten Prozess im Wöllersberg-Streit zwischen einer Trierer Lavaabbaufirma und der Stadt Gerolstein. Das Gericht gibt zunächst ein eigenes Gutachten in Auftrag, um Naturschutz-Fragen zu klären.

 Streitgegenstand seit mehr als einem Jahrzehnt: der Wöllersberg im Westen von Gerolstein, in dem sich Lavasand befindet. TV-Fotos: Mario Hübner (2)

Streitgegenstand seit mehr als einem Jahrzehnt: der Wöllersberg im Westen von Gerolstein, in dem sich Lavasand befindet. TV-Fotos: Mario Hübner (2)

Gerolstein. Für den heutigen Donnerstag, 12. November, war der abschließende Prozess im mehr als zehn Jahre alten Wöllersberg-Streit zwischen der Stadt Gerolstein und der Lava-Steinwerke GmbH Trier angesetzt. Das OVG hat nun aber kurzfristig den Termin auf unbestimmte Zeit verschoben. In einer schriftlichen Erklärung hat es angekündigt, erst ein eigenes naturschutzrechtliches Gutachten in Auftrag zu geben.

Grund für den neuen Kurs: Kurz vor dem Prozess hat die Stadt Gerolstein ein neues Naturschutz-Gutachten vorgelegt, das sich vor allem mit der Verträglichkeit des Lavaabbaus in dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) beschäftigt. "Und darin wird festgestellt, dass das entsprechende Gutachten der Gegenseite erhebliche Mängel aufweist und die Anforderungen nicht erfüllt werden", sagt Klaus Jansen von der Gerolsteiner Verwaltung. Diese unterschiedlichen Auffassungen will das OVG nun mit einem eigenen Gutachten klären.

Kern der juristischen Auseinandersetzung, die bereits mehr als zehn Jahre dauert, sind zwei städtische Parzellen mit einer Größe von gerade einmal 5000 Quadratmetern im Abbaugebiet westlich von Gerolstein. Die will die Lava-Steinwerke GmbH mit Sitz in Trier unbedingt haben. Denn zum einen sind auf besagten Parzellen selbst große Lavasand-Vorkommen, zum anderen versperren sie den Weg zum weitaus größeren, aber dahinter liegenden Abbau-Areal des Unternehmens.

Und in dem soll sich laut Firmenangaben knapp eine Million Kubikmeter Lavasandstein befinden. Bei einem durchschnittlichen Preis von 15 Euro pro Kubikmeter Lavasand wird klar, dass es bei dem Rechtsstreit vor allem um eines geht: viel Geld.

Die Stadt Gerolstein wiederum hält ihre Flächen, da sie durch den Abbau die Wöllersberg-Felskulisse gefährdet sieht und eine zunehmende Geräusch- und Staubbelästigung des Neubaugebiets in Lissingen sowie drastischere Klimaeinflüsse befürchtet.

Das OVG in Koblenz ist auch das Gericht, das im August 2007 dem Antrag der Lava-Steinwerke GmbH auf Enteignung der beiden städtischen Parzellen zugestimmt hat. Dabei berief es sich vor allem auf die im Bergrecht verankerte "Rohstoffsicherungsklausel" (Paragraf 48 Bundesberggesetz) und stellte diese über das Eigentumsrecht der Stadt.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat aber vor rund einem Jahr der Beschwerde der Stadt Gerolstein stattgegeben. Im Kern des Urteils wurde das städtische Eigentum mit Privateigentum gleichgesetzt. Demnach müsse erst ein volkswirtschaftlich begründetes Interesse nachgewiesen werden, um eine Enteignung zu rechtfertigen.

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