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aus unserem Archiv vom 26. April 2012
Autor: Mario Hübner Kommentare: Kommentare zeigen Ort: Gerolstein Drucken  E-Mail

Poller und Paragrafen gegen Plakatständer und Parksünder

Wildes Parken und Werbeständer, die Passanten das Leben schwermachen: Das soll bald ein Ende haben. In Gerolstein ist eine neue Satzung auf den Weg gebracht worden, die die Nutzung der neu ausgebauten Hauptstraße in geregelte Bahnen lenken soll.

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Gerolstein. Mehr als die Hälfte der Hauptstraße ist in den vergangenen anderthalb Jahren erneuert worden. Dem maroden und unansehnlichen roten und grauen Pflaster ist in der Mitte eine asphaltierte Fahrbahn und auf beiden Gehwegseiten hellgrauer Pflasterbelag gewichen. Zudem sind vor vier gastronomischen Betrieben Terrassen gebaut worden. Eine deutliche Aufwertung der Innenstadt.
Doch der Umbau und die 2008 vollzogene Umwandlung der Fußgängerzone in einen verkehrsberuhigten Bereich haben auch eine Kehrseite. Regelmäßig parken Kunden, Ladenbesitzer und Anlieferer mit ihren Fahrzeugen nicht nur in den asphaltierten Parkbuchten, sondern auf dem hellen neuen Pflasterbelag. Und dort hinterlassen sie dunkle Flecken und machen den Passanten das Leben schwer.

Passanten müssen Slalom laufen


Die Werbeständer vor Geschäften zwingen die Fußgänger ebenfalls zu einem Slalomlauf. Bernd Schmitz, Leiter des Ordnungsamts im Gerolsteiner Rathaus, sagt: "Es kann nicht sein, dass Mütter mit Kinderwagen auf die Straße ausweichen müssen."
Die Folge: Nachdem Vertreter des Bau- und Ordnungsamts sowie der Stadtspitze sich die Situation über Wochen angeschaut und sie dokumentiert haben, ist im Bauausschuss eine neue Nutzungssatzung beschlossen worden (siehe Extra) - gerade einmal drei Jahre nach der jüngsten, viel diskutierten Neuregelung.
Stadtbürgermeister Bernd May (parteilos) sagt: "Die Satzung wird den neuen Gegebenheiten durch den Umbau der Hauptstraße angepasst. Das wilde Parken soll aufhören, denn dadurch werden die Fußgänger behindert und das neue Pflaster ruiniert. Zudem werden die Gebühren moderat angehoben."
In dem Regelwerk ist unter anderem als Ziel formuliert, dass auf den Gehwegen eine Gasse von 1,20 Metern freizuhalten ist. May: "So ist gewährleistet, dass Leute mit Kinderwagen und Rollstuhl durchkommen."
Neben der Anordnung sollen auch bauliche Veränderungen dafür sorgen, dass alles geregelter abläuft. So sollen Edelstahl-Poller das wilde Parken verhindern. Laut Bauamtsleiter Klaus Jansen sind sie gestern eingetroffen und sollen in der nächsten Woche von den Stadtarbeitern installiert werden.
Der Satzungsbeschluss ist aber noch nicht endgültig. Jetzt werden zunächst die Gewerbetreibenden befragt, welche Nutzungswünsche sie haben, dann soll es eine Versammlung mit ihnen über die grundsätzlichen Änderungen geben, und letztlich entscheidet der Stadtrat in eine seiner nächsten Sitzungen über die Neuregelung.
Gerolsteins Gewebsvereinsvorsitzender Heinz Weber, der selbst Geschäfte in der Hauptstraße betreibt, kann einerseits verstehen, dass das neue Pflaster geschützt und wildes Parken eingedämmt werden sollen. Dennoch sieht er die Einschränkungen kritisch. Für den Anlieferverkehr sieht er sogar Chaos heraufziehen. "Da wird es regelmäßig zu Staus kommen", sagt Weber, der nach wie vor ein Verfechter der Fußgängerzonen-Idee ist. Und zur geplanten Einschränkung der Werbetafeln meint er: "An manchen Stellen, wie bei mir, wird künftig kaum mehr Werbung möglich sein. Doch die Ständer sind wichtig, da sie die Passanten stoppen und ins Geschäft ziehen. Eine Eindämmung ist absolut geschäftsschädigend."
Meinung
Regeln sind notwendig

So traurig es ist: Bloße Appelle nutzen gar nichts. Daher sind Kontrollen, Poller und strikte Regelungen notwendig, damit in der Hauptstraße Fußgänger, Geschäftsleute und motorisierte Kunden gleichberechtigt werden. Denn manche Autofahrer würden, wenn sie könnten, am liebsten bis ins Geschäft fahren. Dabei gibt es an der Brunnenstraße Parkplätze zuhauf. Und dass ein Geschäftsmann zunächst seinen Vorteil im Blick hat, ist auch klar. Doch die Innenstadt ist für alle da. m.huebner@volksfreund.de
Extra
Die neue Sondernutzungssatzung für Gerolsteins Innenstadt, die rückwirkend ab 1. April in Kraft treten soll, sieht vor: Saison: Außengastronomie ist künftig das gesamte Jahr über zugelassen. Laut bisheriger Satzung war sie vom 1. November bis zum 1. März untersagt. Veranstaltungen: Bei besonderen Veranstaltungen (Kirmes, Märkte, Umzüge etc.) können die Sondernutzungserlaubnisse von der Stadt widerrufen werden. Eine Entschädigung wird nicht gezahlt. Geltungsdauer: Sondernutzungserlaubnisse erlöschen grundsätzlich nach drei Jahren und müssen gegebenenfalls frühzeitig verlängert werden. Großflächige Sondernutzungen (ab fünf Quadratmetern) werden jährlich vergeben. Zudem bedürfen diese der Zustimmung des Bauausschusses. Gebühren: Bei kleinflächigen Nutzungen (bis vier Quadratmeter) beträgt die Verwaltungsgebühr 30 Euro (bislang 25 Euro), darüber hinaus 60 Euro (50 Euro) pro Jahr. Für großflächige und alle gastronomischen Nutzungen werden zudem 6 (5) Euro pro Quadratmeter und Jahr erhoben. Strafe: Wer Sondernutzungen ohne Erlaubnis ausübt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro belangt werden. Terrassen: Die vier von der Stadt errichteten Terrassen in der Hauptstraße werden von den Gastronomen, die diese nutzen, finanziert. Das ist in gesonderten Verträgen geregelt (der TV berichtete). Zusätzliche Nutzungsgebühren für diese Bereiche fallen für die Gastronomen nicht an. Rechenbeispiel: Ein Gastronom mit einer 50 Quadratmeter großen Freifläche zahlt jährlich 60 Euro Verwaltungsgebühr sowie 300 Euro Quadratmeterentgelt (50 x 6 Euro). Macht zusammen jährlich 360 Euro für seine Außengastronomie. mh

 




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