Prozess um Bankeinbrüche in der Eifel: Unscharfes Video als letztes Beweismittel

Kelberg/Jünkerath/Trier · Verhandlung gegen einen 47-jährigen Mann wird fortgesetzt, dem die Beteiligung an Bankeinbrüchen vorgeworfen wird.

Kelberg/Jünkerath/Trier Nach einem Einbruch in die Volksbankfiliale Kelberg am 22. November 2016 hinterließen die Täter ein Trümmerfeld und einen leeren Geldautomaten. Gesamtschaden: rund 90 000 Euro. Ein zweiter Einbruch in die Volksbank Jünkerath am 25. November 2016 scheiterte an der Alarmanlage. Einer von drei mutmaßlichen Tätern wurde damals gefasst.

Gegen ihn verhandelt die Erste Große Strafkammer des Landgerichts seit nunmehr fünf Sitzungstagen.
Der 43-Jährige hat eine geringe Beteiligung am Jünkerather Einbruchsversuch eingeräumt - er habe lediglich vor dem Gebäude Schmiere stehen müssen. Eine Beteiligung am gelungenen Einbruch von Kelberg bestreitet der Mann jedoch, was er in der vorausgegangenen Sitzung mit Alibizeugen zu belegen versuchte (der TV berichtete).

Könnte der Angeklagte dennoch über Aufnahmen einer Überwachungskamera als Mittäter von Kelberg überführt werden? Eine Videoaufzeichnung von zwei Männern im Bankinneren existiert - allerdings ist die Auflösung der Bilder von geringer Qualität. Die Kammer beauftragte daher die Expertin Dr. Kerstin Kreuz mit einer Analyse der Aufnahmen. Die Expertin hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen.

In der jüngsten Sitzung am Freitag konnte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz eine von Kreutz schriftlich eingereichte vorbereitende Stellungnahme verlesen. Die Gutachterin kommt darin zu dem Ergebnis, dass die Statur von einem der beiden Männer in der Bank auf keinen Fall zum Bild des Angeklagten passen kann. Anders beim zweiten Täter. Dazu Gutachterin Kreutz: "In diesem Fall sind übereinstimmende Merkmale mit dem Angeklagten nicht auszuschließen."

Zu einer genauen Abstimmung müsse sie aber den Angeklagten zunächst selbst in Augenschein nehmen. Dies soll nun in der Folgezeit geschehen.

Die Verhandlung wird am 19. Oktober, 10 Uhr, fortgesetzt. Staatsanwalt und Verteidiger wurden darauf hingewiesen, sich für diesen Tag auch auf ein Plädoyer vorzubereiten.

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