Rauchverbot und Lustbarkeitssteuer

Die französische Regierung ließ im Jahre 1811 für die Stadt Hillesheim einen Erlass ergehen, der das Rauchen auf Straßen verbot. Außerdem musste jedes Haus einen Brandeimer haben. Zuvor hatte der Gemeinderat bereits eine Lustbarkeitssteuer eingeführt.

 Ob Wachstube, Verlies oder Kerkerhaft im Burghof – die Hillesheimer Obrigkeit achtete von jeher streng auf Recht und Ordnung. TV-Foto: Felicitas Schulz

Ob Wachstube, Verlies oder Kerkerhaft im Burghof – die Hillesheimer Obrigkeit achtete von jeher streng auf Recht und Ordnung. TV-Foto: Felicitas Schulz

Hillesheim. "Zur öffentlichen Sicherheit ist ab sofort das Tabakrauchen auf Straßen und Gassen verboten und zusätzlich hat jeder Bewohner einen ledernen Brandeimer beim Zuzug nach Hillesheim mitzubringen. Das gilt auch für alljene, die in den Stand der Ehe treten möchten. Der Eimer muss bei der Gemeinde vor der Eheschließung vorgezeigt werden und gehört als unveräußerlicher Gegenstand in jeden Haushalt."Die französische Regierung ließ im Jahre 1811 wegen der Häufigkeit von Bränden diesen Erlass ergehen. Ein Jahr vorher verkündete der Gemeinderat die Einführung einer Lustbarkeitssteuer. So musste jeder Bürger, der in seinem Haus zur Belustigung bei Festen tanzen ließ, zehn Franken entrichten. Seiltänzer und öffentliche Musikanten hatten vor Beginn ihrer Vorführung bis zu vier Franken zu zahlen. Durchziehendes Volk, die mit Affen, Bären, Kamelen und wilden Tieren an der Kette im Ort sich aufhielten, mussten ebenfalls zahlen, und weigerten sie sich, wurden sie vertrieben. Die eingenommenen Franken dienten der Armenpflege. Hillesheim nur ein Dorf im Tale

Mit Befehlen von der Obrigkeit waren die Eifeler über Jahrhunderte reichlich versorgt. Als im Jahre 1794 französische Revolutionstruppen den Kurstaat Trier besetzten und Hillesheim als Stadt ein Ende fand, erfolgte eine Neueinteilung der eroberten Gebiete. Die Verwaltung des ehemaligen Kurstaates erfuhr eine vollkommene Änderung. Geistlichkeit und Adel verloren alle herrschaftlichen Rechte. Dazu gehörten Polizei, Gericht, Jagd, Zehnt und Fronen. Am 26. März 1798 wurde das republikanische Gesetz über die Aufhebung der Feudalrechte und Leibeigenschaft sowie die Abschaffung aller Titel und äußeren Zeichen, die an die ehemaligen Verhältnisse erinnerten, erlassen. So berichtete ein Reisender im selben Jahr, "dass Hillesheim nur ein Dorf sei und in einem Tale liegt und um nichts besser ist als die gewöhnlichen größeren Dörfer dieses Landes. Ihre Bewohner rund umher tun ihm zwar die Ehre an, es eine Stadt zu nennen, und nach ihren Begriffen mag es auch wahrscheinlich eine Stadt sein". Die im Land verbliebenen Beamten hatten wohl ihre Stelle verloren, konnten wieder eingestellt werden und versahen nun ihr Amt nach französischem Zivilrecht, dem "Code Civil". Zur Schonung des spärlich vorhandenen Waldbestandes war ab sofort das alljährliche Abnehmen der Zäune verboten, was das Überwintern von Gemüse wegen zu starker Wildbegehung verhinderte. Um Obstbäume, Holzgewächse und Hecken zu erhalten, erwog die Mairie, die große Anzahl der fast täglich sich vermehrenden Ziegenschar einzudämmen. Ob es nur bei der Planung blieb oder zur Ausführung kam, ist nicht überliefert. Schließlich galt die Ziege als die Kuh der kleinen Leute, und für die ebenfalls große Kinderschar war Milch ein wichtiger Nahrungszweig.Hillesheim nahm seit 1353 als kurtrierischer Amtsort eine Sonderstellung ein, und die galt es zu behaupten. Bettler, Landstreicher und zwielichtige Gestalten hielten sich besonders an den großen Jahrmärkten in der befestigten Stadt auf und fanden stets ein Schlupfloch, um unbemerkt hineinzukommen, und der Ort geriet in Verruf. So hatte bereits am 1. Dezember 1565 Kurfürst Johann VI. für die "Stat Hilleßhem" eine "Polizeyordnung" aufstellen lassen, um die sich häufenden, gesetzwidrigen Vorfälle einzudämmen. Auf Geheiß des Schultheißen mit Unterstützung seiner "Räthe" und Diener gab es bei Übertretungen aller Art drakonischer Maßnahmen, die den Marktort mit seinen gerade mal 400 Einwohnern wieder zu Ehrbarkeit erstehen ließen.

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