Rente verschwiegen, Stütze kassiert

Daun · Amtsgericht Daun verurteilt 81-Jährigen wegen Sozialbetrugs zu elf Monaten Haft auf Bewährung und 3600 Euro Geldstrafe, außerdem muss er 35 000 Euro an den Staat zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Daun Ein 81-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun, der inzwischen in Oldenburg lebt, muss tief in die Tasche greifen: Neben 3600 Euro Geldstrafe (zu zahlen an die Jugendhilfe Daun in monatlichen Raten zu 100 Euro) muss er 35 000 Euro an den Staat zurückzahlen, die er sich unrechtmäßig an Sozialleistungen erschlichen hat. Zudem bekam er elf Monate Haft - drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt - aufgebrummt.
Denn das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Rentner über Jahre in vollem Bewusstsein unrechtmäßig Sozialleistungen erhalten und im Gegenzug eigenes Vermögen nicht angegeben hat.
Richterin Julia Schmitz-Garde kam mit ihrem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, die auf die gleiche Haftstrafe und 4000 Euro Geldstrafe plädiert hatte. Außerdem muss der Angeklagte die Gerichtskosten tragen und alle Einkommen oder Wohnortwechsel anzeigen. Noch im Gerichtssaal kündigte er an, das Urteil zu akzeptieren. Damit ist es rechtskräftig.
Das war passiert: Die Ehefrau des Rentners lebt seit 2011 als Pflegefall im Regina-Protmann-Haus in Daun. Der Angeklagte hatte im August 2011 einen Antrag auf Übernahme von Leistungen wegen des Pflegeheim-Aufenthalts seiner Frau gestellt. Obwohl ihm mehrmals klargemacht worden sei, dass er sämtliche Angaben über eingehende Gelder machen müsse, habe er ein Konto aus Luxemburg verschwiegen. Festgestellt hat das der Sachbearbeiter der Kreisverwaltung in Daun, der als Zeuge geladen war und auch die Strafanzeige gestellt hatte.
Zunächst aber verteidigte sich der Angeklagte, der ohne Anwalt die Verhandlung bestritt, dass "ich im Leben nie versucht oder Ambitionen gehabt habe, das Sozialamt zu betrügen".
Staatsanwalt Peter Holzknecht warf ihm aber vor, von August 2011 bis Juli 2017 "rechtswidriges Vermögen" angeeignet zu haben. Seit 2011 habe er rund 35 000 Euro Sozialleistungen angenommen "und verbrauchte sie für sich".
Beachtlich: Allein die Feststellung der Renten aus dem In- und Ausland während der Beweisaufnahme hat geraume Zeit gebraucht, denn der 81-Jährige erhält drei Renten aus Frankreich und zwei aus Deutschland. Das luxemburgische Konto jedoch habe er nie angegeben. Der Sachbearbeiter der Kreisverwaltung berichtete, dass er den Angeklagten schon bei Antragstellung belehrt habe, dass man Nachforschungen anstellen könne. Er habe das aber zunächst nicht für nötig gehalten.
Erst als es verschiedene Umbuchungen und sonstige Kontobewegungen gegeben habe, sei er stutzig geworden. Als er dann vor etwa zwei Jahren, als der Rentner bereits nach Oldenburg umgezogen war, noch einmal Rentenbescheide angefordert und keine Antwort erhalten habe, habe er sich an den Sohn des Mannes gewandt.
Der 52-Jährige, der ebenfalls als Zeuge vor Gericht aussagte, bestätigte die Existenz des Kontos in Luxemburg, da er eine Generalvollmacht seines Vaters besaß. Auf das Konto sei nicht nur die Rente seines Vaters eingegangen, sondern auch eine Betriebsrente seiner Stiefmutter, der Ehefrau seines Vaters. Beide hatten in Luxemburg gearbeitet. "Die müssen nicht alles wissen", soll der Vater einmal zu ihm gesagt haben, berichtete der Zeuge.
Der Sohn habe seinen Vater auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen. Der wiederum habe versprochen, alles in Ordnung bringen zu wollen. 2014 sei es dann zum Bruch gekommen, der Vater habe ihm Hausverbot erteilt und alle Vollmachten entzogen, bestätigte der Sohn.
Er sei "aus allen Wolken gefallen", als er den Anruf aus der Kreisverwaltung in Daun erhalten habe, berichtete der 52-Jährige.
Für den Staatsanwalt stand fest: "Der Angeklagte hat ganz bewusst die Einnahmen verschwiegen." Das Gericht folgte dieser Einschätzung.

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