Rodung darf beginnen

Den Eilantrag von Bahndamm-Anwohnern gegen die Rodung auf der vorgesehenen Trasse für die Umgehung Hillesheim hat das Verwaltungsgericht Trier abgelehnt. Nun will der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) per weiterem Eilantrag das Abholzen verhindern.

Hillesheim. Wie angekündigt, hat das Verwaltungsgericht Trier noch in dieser Woche über den Eilantrag der Bahndamm-Anwohner entschieden. Jedoch nicht in deren Sinn. Die Ablehnung wurde mehrfach begründet. Erstens fehle es den Anwohnern bereits an der "Antragsbefugnis", da sie nicht in ihren eigenen Rechten verletzt würden. Will heißen: Da die Anwohner nicht auf dem Bahndamm wohnen und ihnen das Gelände, wo die Rodung geplant ist, nicht gehört, können sie auch nicht dagegen vorgehen.Vielmehr hat das Gericht darauf hingewiesen, dass sich die Anwohner im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens gegen die Ortsumgehung wenden können. Dann könnten auch die befürchtete Lärmbelästigung und der Wertverlust der Häuser an der Trasse als Argumente vorgebracht werden. Natur- und Artenschutz ist nicht Privatsache

Überhaupt nicht von den Anwohnern ins Feld geführt werden können nach Ansicht des Gerichts hingegen die vorgebrachten Naturschutzbelange (der TV berichtete). So heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts: "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, dienen die Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes dem Allgemeininteresse, private Interessen werden hierdurch nicht geschützt." Da sie aber gerade diese Punkte als ihren größten Trumpf ansehen (so sollen in der seit 50 Jahren verlassenen Bahndamm-Schlucht etliche geschützte Fledermausarten, Schmetterlinge und Vögel leben), soll sich der Bund für Umwelt und Naturschutz der Angelegenheit annehmen. Er wollte noch gestern einen Eilantrag gegen die geplante Abholzung bei Gericht einreichen. Das sagte Bahndamm-Anwohnerin Monika Simon.Für die Anwohner ist wichtig, dass zwischenzeitlich nicht die Maschinen anrollen. Denn: Ist die Trasse erst einmal gerodet, "dürfte sich die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorschriften … von selbst erledigt haben", heißt es im nun primär aus formalen Gründen abgelehnten Antrag.

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