Sieben Jahre für den Chef der Panzerknacker

Trier/Daun/Wittlich · 14 Prozesstage und mehr als 50 Zeugen: Für drei der vier Angeklagten ist der Mammutprozess um die Geldautomatenaufbrüche in der Eifel am Landgericht Trier gestern zu Ende gegangen. Richter Armin Hardt verurteilt den Drahtzieher zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Trier/Daun/Wittlich. Mit der Verurteilung von drei der vier Angeklagten nähert sich der Mammutprozess um die Geldautomatenaufbrüche in der Eifel seinem Ende. Armin Hardt, Vorsitzender Richter am Trierer Landgericht, ließ sich nicht in allen Fällen von den Plädoyers der Verteidiger überzeugen.
Dabei führte Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk in seinem Plädoyer ins Feld, dass die Beweislage, auf die sich die Staatsanwaltschaft gegen seinen Mandanten stütze, mehr als dünn sei. Der 33-jährige Mann, der zuletzt in Daun lebte, sei nur bei einem der vier angeklagten Geldautomatenaufbrüchen der Gruppe in Wittlich, Gerolstein, Daun und Badem dabei gewesen und habe allenfalls eine Rolle als Helfer gespielt.
Als die Gruppe nach dem Geldautomatenaufbruch in Badem in der Nacht zum 5. Januar auf ihrer Flucht vor der Polizei einen Beamten mit dem Auto anfuhr, saß sein Mandant auf dem Beifahrersitz.
Sein Handzeichen, welches das Gericht als klaren Befehl an den Fahrer wertete, den im Weg stehenden Polizisten zu überfahren, sei bloß ein wildes Gefuchtel gewesen, sagte der zweite Anwalt des Angeklagten, Bernhard Haffke.
Doch Richter Armin Hardt verurteilte den 33-Jährigen für sämtliche Geldautomatenaufbrüche und im Hinblick auf die in Kauf genommene Verletzung des Beamten wegen schweren räuberischen Diebstahls. Hardt sagte: "Der Tat und Schuld ist eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren angemessen."
Für seinen 29-jährigen Komplizen ohne Wohnsitz in Deutschland fiel die Freiheitsstrafe mit vier Jahren und neun Monaten etwas geringer aus. Doch auch hier folgte Hardt nicht den Empfehlungen der Verteidigung, welche die Taten des Mannes bloß als Beihilfe herabzustufen suchte.
Das Gericht verurteilte den 29-Jährigen wegen schweren Diebstahls in drei Fällen. Einzig den dritten Angeklagten, der gestern sein Urteil erhielt, ließ das Gericht mit einem blauen Auge davonkommen. "Das ist aber in Ordnung so", sagte Hardt.
Denn der 30-Jährige aus dem Raum Stolberg (Nordrhein Westfalen) habe bloß bei dem Aufbruch in Badem Schmiere gestanden. Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Beihilfe zu besonders schwerem Diebstahl. Die Strafe sprach das Gericht auf drei Jahre Bewährung aus.
Entgegen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft verurteilte das Gericht die Panzerknacker jedoch nicht als Bande. "Wir wissen nicht, was die Männer abgesprochen haben und wer welche Rolle gespielt hat", sagte Hardt. Das Verfahren des vierten Angeklagten, der an den Diebestouren beteiligt gewesen sein soll, hat das Landgericht abgetrennt. Grund dafür ist ein weiterer Beweisantrag der Verteidigung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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