Stabsfeldwebel angeklagt

Daun/Gerolstein · Nach Meinung der Staatsanwaltschaft hat ein Stabsfeldwebel der Eifelkaserne Gerolstein Ende März Untergebene geschlagen, gedemütigt und erniedrigt. Der Prozess vor dem Amtsgericht Daun geht am 21. Oktober in die nächste Runde.

Die Anschuldigungen wiegen schwer. Ein 27-jähriger Stabsfeldwebel wird beschuldigt, Untergebene geschlagen, gedemütigt und erniedrigt zu haben. "Das ist alles hochgespielt worden", sagt der Angeklagte hingegen nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Daun. Keiner der angeblich drei gedemütigten Untergebenen hatte den Stabsfeldwebel beim Kommandanten angezeigt, sondern ein Unbeteiligter.

Der Angeklagte sagt deshalb: "Da hat sich ein Außenstehender in bundeswehrinterne Sachen reingehängt. Es ist einfach nur dumm gelaufen." So einfach gestaltet sich die Beweisaufnahme im Verfahren vor dem Amtsgericht Daun dann doch nicht. Bei der Quartalsabschlussfeier Ende März muss es auf "windiger Höh'" (interner Name der Eifelkaserne) hoch hergegangen sein. Laut Anklageschrift soll der Stabsfeldwebel gegen 22 Uhr einen Obergefreiten - um sich Respekt zu verschaffen - gegen das Schienbein getreten haben. Drei Stunden später soll die Begegnung mit zwei weiteren Untergebenen eskaliert sein. Der sportlich schlanke Angeklagte soll grundlos die Obergefreiten geboxt und vor die Brust geschlagen haben. Ein Wehrpflichtiger aus dem Kreis Aachen sagt aus: "Er hat mich mit dem Fuß am Bein geschubst, damit ich aufmerksam wurde. Es war kein Tritt." Gemeinsam mit Kameraden hätte er Bier trinkend auf Tischen gesessen, als der Stabsfeldwebel vorbeikam. Der 20-Jährige sagt: "Sein Verhalten war unangebracht, aber nicht bösartig. Ich habe mich nicht unehrenhaft behandelt gefühlt."

Herabwürdigend, ungerecht, respektlos

Der nächste Zeuge, ein 21-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun, beschreibt eine andere Situation: "Er stand zwischen uns und hat mich unvermittelt geboxt. Ich empfand es herabwürdigend, ungerecht und respektlos." Der Vorsitzende Richter Hans Schrot hakt nach: "Wäre die zutreffende Beschreibung, dass er sich daneben benommen hat?" "Ja", antwortet der Soldat spontan. Ein dritter Zeuge, ein Untergebener aus Dortmund, konnte vom Gericht nicht ausfindig gemacht werden. Richter Schrot liest aus dessen Vernehmung beim Kommandanten vor. Danach soll der Stabsfeldwebel "ziemlich betrunken" gewesen sein. Aus heiterem Himmel habe er den Obergefreiten auf die Brust geschlagen. Einen weiteren Hieb habe ein Kamerad abwehren können. Der Angeklagte besteht darauf, dass dieser "mutmaßliche Hauptbelastungszeuge" sowie ein weiterer Soldat vorgeladen werden. Der Prozess wird deshalb am 21. Oktober fortgesetzt.

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