"Unberechenbar und jähzornig"

"Hohe Gewaltbereitschaft" wird dem 30-jährigen Angeklagten von allen Prozessbeteiligten bescheinigt. Im August 2007 schlug er in zwei Gerolsteiner Lokalen kräftig zu. Ein Opfer musste mit mehrfachem Kieferbruch in eine Spezialklinik. Vorm Dauner Amtsgericht wurde er zu einer 13-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Daun/Gerolstein. (vog) Seltenes Bild im Saal des Dauner Amtsgerichtes: Rechts neben Verteidiger Frank Mähs sitzt ein Dolmetscher und links neben Staatsanwalt Klaus Pallien der Nebenkläger mit seinem Anwalt Albert Hacken. Für den Angeklagten, der in Kasachstan geboren wurde und für den übersetzt wird, geht es darum, nicht im Gefängnis zu landen. Für die Nebenklage geht es um Schmerzensgeld. Immerhin leidet das 58-jährige Opfer aus der Verbandsgemeinde Daun noch heute unter den Folgen des mehrfachen Kieferbruchs. Der TV berichtete über die Schlägereien am 2. August 2007.Es war nicht das erste Mal, dass der 30-Jährige zugeschlagen hat. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte steht wegen gefährlicher Körperverletzung noch bis 2009 unter Bewährung. Anfang August war er mit einem sturzbetrunkenen Kumpel zuerst in einem Bistro und anschließend in einer Kneipe in der Gerolsteiner Fußgängerzone. Beide Lokale sind mittlerweile geschlossen. Als die Migranten im Bistro essen wollten, kam der ebenfalls angetrunkene 50-Jährige auf sie zu und forderte sie auf, sich auf Deutsch zu unterhalten. Der Angeklagte fühlte sich gekränkt und schlug zu. Das Opfer ging zu Boden, und der 30-Jährige setzte mit Fußtritten gegen den Kopf nach.Bei so viel Gewalt gibt es keine Bewährung

So sieht es das Gericht nach mehreren Zeugenaussagen. Richter Hans Schrot: "Das war ein Akt äußerster Brutalität in einem Anfall von Jähzorn." Nach dem Bis-trobesuch wechselten die zwei Kumpels in eine nahe gelegene Gaststätte in einem Mehrfamilienhaus. Der Kumpel klingelte vorher bei einem jungen Mieter. Als dieser zur Tür kam, setzte es einen Kinnhaken. Daraufhin holte der Mieter Verstärkung. Es kam zu einem Handgemenge. Dabei langte auch der Angeklagte zu. Mit einem Kinnhaken streckte er einen jungen Mann zu Boden. Richter Schrot: "Die Aggressivität ging von Ihnen aus." Staatsanwalt Pallien: "Bei der hohen Gewaltbereitschaft kommt nur eine Strafe ohne Bewährung in-frage." Das sieht auch Richter Schrot so. Das Urteil über 13 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist noch nicht rechtskräftig, da sich der Angeklagte den Weg in die Berufung offenhält.

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