Urteil ohne Angeklagten

Weil ein Reifenhändler erheblich mit Mietzahlungen im Rückstand war, hatte die Vermieterin einen Anhänger gepfändet. Doch vor der Übergabe tauchte der 46-Jährige samt Anhänger unter. Beim Prozess vorm Amtsgericht Daun erschien er auch nicht. In Abwesenheit wurde ein Strafbefehl über 1100 Euro ausgestellt.

Daun/Gerolstein. (vog) Noch immer erregen die großen Stapel Altreifen auf dem Areal der ehemaligen Drahtfabrik in Gerolstein die Gemüter. Doch schon seit längerem ist der Reifenhandel geschlossen. Die Vermieterin hat gegenüber dem 46-jährigen Unternehmer im Oktober 2007 sogar Betretungsverbot fürs gesamte Areal ausgesprochen. Tandemhänger als Pfandobjekt

Wegen der eklatanten Mietaußenstände kündigte sie ihm an, dass sie von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch mache. Ein 3,5-Tonner-Tandemanhänger wurde als Pfandobjekt ausgemacht. Doch der Unternehmer hatte damit anderes vor. Trotz Betretungsverbot schleuste er am 29. Oktober 2007 den Hänger vom Gelände der ehemaligen Drahtfabrik und brachte ihn nach Wiesbaum. Als ihm deshalb vorm Dauner Amtsgericht der Prozess gemacht werden sollte, erschien der 46-jährige Angeklagte nicht. Staatsanwaltschaft und Vorsitzender Richter Hans Schrot waren sich rasch einig. In Abwesenheit wurde ein Strafbefehl über 1100 Euro erlassen. Legt der Angeklagte dagegen Einspruch ein, kommt es erneut zu einer Verhandlung. Ein Prozess mit Seltenheitswert. Wolfgang Düx von der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes erklärt: "Mit dem Vorwurf der sogenannten Pfandkehr werden hier ganz selten Verhandlungen geführt."

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