Vorwurf: Schlampigkeit

DAUN. Gammelfleisch in Bayern, schlampige Kontrollen im Kreis Daun: Weil ein Tierarzt aus der Verbandsgemeinde Daun vorgeschriebene BSE-Untersuchungen nicht gemacht und das Fleisch trotzdem für den Verkauf freigegeben hat, steht er am Mittwoch, 8. November, vorm Amtsgericht Daun.

 Ist auf den Stempel auf kontrolliertem Fleisch Verlass? Ein Tierarzt aus der Verbandsgemeinde Daun, der als staatlich bestellter Fleischbeschauer schlampig gearbeitet hat, steht am 8. November vor Gericht. Er hatte Fleisch via Stempel freigegeben, obwohl vorgeschrieben Kontrollen nicht gemacht wurden. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Ist auf den Stempel auf kontrolliertem Fleisch Verlass? Ein Tierarzt aus der Verbandsgemeinde Daun, der als staatlich bestellter Fleischbeschauer schlampig gearbeitet hat, steht am 8. November vor Gericht. Er hatte Fleisch via Stempel freigegeben, obwohl vorgeschrieben Kontrollen nicht gemacht wurden. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

BSE ist immer noch eine aktuelle Bedrohung. Erst in der vergangenen Woche wurde in Rheinland-Pfalz ein Fall entdeckt (der TV berichtete in der jüngsten Wochenendausgabe). Bundesweit wurden in im laufenden Jahr 14 Fälle, im Vorjahr 32 und 2004 noch 65 BSE-Fälle gemeldet. Der aktuelle rheinland-pfälzische Fall wurde bei einer routinemäßigen BSE-Untersuchung festgestellt. Diese Untersuchung gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollablauf. Und genau dieses Prozedere nicht so ernst genommen zu haben, wird einem Tierarzt aus der Verbandsgemeinde Daun nun vorgeworfen. Der 61-jährige Veterinär, der bereits seit August 1975 als amtlich bestellter Fleischbeschauer tätig war, soll in der Zeit von Januar 2002 bis Oktober 2003 in zwei Betrieben schlampig gearbeitet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in nachweislich 13 Fällen den vorgeschriebenen BSE-Test nicht gemacht und trotzdem das Rindfleisch amtlich als tauglich für den Verzehr gestempelt zu haben. Da die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach für die Lebensmittelkontrollen im Land zuständig ist, wird zum Prozess am Mittwoch auch ein Vertreter von dort nach Daun kommen. Die Vorwürfe gegen den 61-jährigen Tierarzt haben es in sich. Zeugen aus den Schlachtbetrieben und der Kreisverwaltung sind geladen. Nach Gesetzesvorgaben musste (zum Tatzeitpunkt) für jede geschlachtete Kuh, die älter als zwei Jahre war, der BSE-Test gemacht werden. Mittlerweile hat Deutschland in der Altersregelung seinen Alleingang beendet und sich der EU-Regelung angepasst. Diese sieht die Grenze bei 30 Monaten vor. In besagtem Fall geht es vor allem darum, ob die Schlachtung am dritten Geburtstag eines Rindes noch kontrollfrei ist oder nicht. Dabei ist der Gesetzestext eindeutig: "Mehr als 24 Monate" - und am dritten Geburtstag fängt der 25. Monat an. Dieser eine Tag kann den Bauern bis zu 50 Euro mehr an Gebühren kosten. Innungsobermeister Uwe Juchems aus Stadtkyll ist stinksauer: "So ein Verhalten ist untragbar. Es gehört bestraft und juristisch verfolgt. Der Angeklagte bringt damit nicht nur seine Kollegen, sondern auch die Fleischereien in Verruf." Innung: Kunden müssen uns vertrauen können

Juchems sagt - auch im Hinblick auf die Schlagzeilen im bayerischen Gammelfleisch-Skandal: "Die Kunden sollen wissen, dass sie sich auf die Qualität in den Innungsbetrieben verlassen können. Hier ist der Lapsus im staatlichen Ablauf passiert." Staatsanwaltschaft und Dauner Veterinäramt werden im Prozess versuchen, ihre funktionierenden Kontrollmechanismen zu dokumentieren. Zudem wird das Veterinäramt nachzuweisen versuchen, dass es wie das Landesuntersuchungsamt Koblenz in den Jahren 2000 bis 2002 zu den BSE-Tests mehrere Informationsschreiben (auch an den Angeklagten) verschickt sowie Schulungen (an denen der Angeklagte nachweislich teilnahm) angeboten habe. Mehrere Male war der Angeklagte ermahnt worden. Da der 61-Jährige den Strafbefehl über 180 Tagessätze (damit würde er als vorbestraft gelten) zu je 20 Euro (Gesamtstrafe 3600 Euro) nicht akzeptierte, kommt es zur öffentlichen Verhandlung. Der Prozess beginnt am Mittwoch, 8. November, um 15 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichtes Daun.

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