"Wir haben richtig gute Karten in der Hand"

GEROLSTEIN/TRIER. Heute geht ein fast 17 Jahre andauernder Streit zwischen der Stadt Gerolstein und dem Land Rheinland-Pfalz in die nächste Runde. Ab 11.15 Uhr wird vor dem Trierer Verwaltungsgericht darüber verhandelt, ob das Oberbergamt zwei städtische Grundstücke am Wöllersberg zum Lava-Abbau freigeben durfte und somit die Stadt Gerolstein quasi enteignet hat.

"Es kann nicht sein, dass wir nicht mehr Herr über unsere Grundstücke sind und quasi vom Land enteignet werden. Der Erhalt des Wöllersberges ist uns sehr wichtig und vor allem die markante Felsformation muss bleiben", erklärt Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz. Der zugestandene Abstand von fünf Metern zur Felsgruppe sei zur dauerhaften Sicherung nicht ausreichend. Schwartz reagiert sauer: "Außerdem gibt es eifelweit ausreichend Abbaugebiete. Da ist man bestimmt nicht auf den Wöllersberg und unsere Grundstücke da angewiesen." Bereits im Oktober 1990 habe die Stadt die zwei Parzellen erworben, "wegen der großen Bedeutung sei darin investiert worden". 1989 begannen die Bemühungen um den mächtigen Berg am Stadtrand bei Lissingen. Schwartz sagt: "Der Wöllersberg muss bleiben. Das ist auch für das Neubaugebiet wichtig, sonst zieht es da wie Hechtsuppe." Noch unter seinem Amtsvorgänger Georg Linnerth ging das Gezänk zwischen Stadt und Bergamt los. Unter Schwartz' Regie bis zum Oberbergamt in Saarbrücken, das für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig ist. Der Betreiber des Lavaabbaus, die Firma Bettendorf aus Trier, hatte das rechtlich mögliche Register gezogen und das so genannte Zulegungsverfahren beantragt. Danach können Parzellen im Abbaugebiet zum Abtragen freigegeben werden. Am 21. Juli 2006 gab das Oberbergamt dem Betreiber Recht und enteignete so quasi die Stadt. Eines von vielen Verfahren. Klaus Jansen, Leiter des Fachbereichs Bauen und Lebensgrundlagen, sagt: "Alle Gerichte haben bisher die Auffassung vertreten, die Stadt habe kein Klagerecht, da sie nicht in ihren Rechten verletzt werde. Naturschutz- und Landespflege seien Aufgabe der staatlichen Landespflegebehörden." Und da scheint alles klar zu sein. Der Landespflegebeirat des Kreises Daun hat dem Vorhaben am Wöllersberg bereits im Juni 1996 grundlegend zugestimmt. Doch so einfach scheint es nicht zu sein. Der Gerolsteiner Stadtrat hat beschlossen, den Klageweg zu gehen. Kein Geringerer als Professor Martin Beckmann (Münster) vertritt die Brunnenstadt. Der promovierte 52-jährige Jurist gilt als Koryphäe im Bergrecht auf Bundesebene. Viele gewonnene Prozesse sowie 129 Veröffentlichungen und Bücher im Umwelt- und Bergrecht zieren seine Agenda. Stadtbürgermeister Schwartz gibt sich vor der Verhandlung mehr als nur zweckoptimistisch. Er sagt: "Wir haben richtig gute Karten in der Hand." Beckmann vertritt Gerolstein gleich in zwei Verfahren. Gleichzeitig mit dem Bescheid des Zu- legungsverfahrens hat das Oberbergamt Entschädigungen für die auf den städtischen Grundstücken abzubauenden Lavamassen festgesetzt. Gegen deren Höhe ist ein Verfahren beim Landgericht anhängig.

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