Zietlows Hunde-Haus: Bewährungsstrafe für angebliche Tierfreundin

Daun/Üxheim · Im Prozess um das Hunde-Haus der Fernsehmoderatorin Sonja Zietlow in Üxheim-Nollenbach hat das Dauner Amtsgericht ein Urteil gefällt. Die 35 Jahre Hundebetreuerin ist wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnützigen Diensts verurteilt worden.

Zietlows Hunde-Haus: Bewährungsstrafe für angebliche Tierfreundin
Foto: Klaus Kimmling

Ihr war vorgeworfen worden, in einem Anwesen in Üxheim-Nollenbach (Kreis Vulkaneifel), das der Fernsehmoderatorin Sonja Zietlow gehört, Tiere unter fragwürdigen Bedingungen gehalten zu haben. Zeitweise sollen sich bis zu 70 Tiere im Haus befunden haben. Weil die Hunde das Innere des Hauses massiv beschädigt haben, musste sich die Frau auch wegen Sachbeschädigung verantworten.

Sie räumte ein, ab Sommer 2010 den Überblick verloren zu haben. Zietlow und ihr Mann Jens Oliver Haas hatten das Haus 2009 gekauft und der 35-Jährigen zum Aufbau einer Einrichtung für problematische Hunde. Sie bekam Tiere nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Spanien und Polen.

Das Urteil des Amtsgerichts ist rechtskräftig, allerdings sieht sich die Frau noch mit Schadenersatzforderungen der Fernsehmoderatorin von mehr als 200.000 Euro konfrontiert.

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