Anmeldung zum Berufsschulbesuch

Gerolstein. (red) Alle Ausbildungsbetriebe sind durch das Berufsbildungsgesetz verpflichtet, ihre Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule anzumelden. Die Ausbildungsbetriebe, die zum Schulbezirk der Berufsbildenden Schule Gerolstein gehören, werden gebeten, so bald wie möglich ihre Auszubildenden für das Schuljahr 2007/2008 anzumelden.

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