Bürgermeisterin Diane Schmitz: Keine rechtlichen Bedenken
Wie werten Sie die Klage-Entscheidung des Kreistags? Schmitz: Sie war zu erwarten. Wenn der Kreis die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs prüfen lassen will, steht ihm das offen.
14.02.2017
, 20:40 Uhr
Innen- und Justizministerium haben ja schon geprüft und sind überzeugt, dass es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gibt. Könnte das Land trotzdem seine Position ändern?Schmitz: Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf juristisch einwandfrei ist. Außerdem spiegelt er das wider, was verhandelt wurde und was die allermeisten Orts- und Verbandsgemeinden wollen. Wie wird die Befragung ausgehen?Schmitz: Ich denke, es wird eine Mehrheit dafür geben, wie es vorgegeben wurde, also für den Erhalt des Kreises in der jetzigen Form. Interview