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Verpflichtete Für die Verpflichtungen, die mit einer Bestattung verbunden sind, ist laut rheinland-pfälzischem Bestattungsgesetz zunächst der Erbe verantwortlich. Wenn nun aber ein Erbe nicht rechtzeitig ermittelt oder zumindest herangezogen werden kann, sind - in dieser Reihenfolge - der Ehegatte, die Kinder, die Eltern, der sonstige Sorgeberechtigte, die Geschwister, die Großeltern oder die Enkelkinder verantwortlich - vorausgesetzt, sie sind voll geschäftsfähig.

Empfehlung Sich schon zu Lebzeiten Gedanken um die eigene Bestattung zu machen, empfiehlt Hubert Meyer, Leiter des Ordnungsamtes in der VG Obere Kyll. Dabei solle man für sich solche Fragen beantworten wie "Möchte ich eine Erd- oder Feuerbestattung?" und "Welche Angehörigen sind die richtigen Ansprechpartner?" Die Antworten auf diese Fragen solle man dann niederschreiben, dem Testament beifügen oder nahen Angehörigen übermitteln. "Man kann auch schon im Vorfeld einen Vertrag mit einem Bestattungsinstitut abschließen", rät Meyer. (api)

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