Fahranfänger missachtet absolutes Alkoholverbot

Gerolstein. (red) In der Nacht zum 26. Januar führte ein 18- jähriger Fahranfänger trotz des bestehenden absoluten Alkoholverbots ein Fahrzeug mit 0,59 Promille in der Ortslage Gerolsteins. Neben einem Bußgeld von 125 Euro kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, diese um weitere zwei Jahre verlängert und darüber hinaus ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden.

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