Keinen Erfolg für die Kläger

Zum Artikel "Ein Handymast schlägt hohe Wellen" (TV vom 8. Januar)

Ich zitiere hier Auszüge aus der ECOLOG-Studie vom 21. April 2001 zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit", Seite 10 ff.: "Die in Deutschland vorgehaltenen Grenzwerte für die beim Mobilfunk genutzten Frequenzen zwischen 30 und 60 V/m beziehungsweise 2 und 9 W pro Quadratmeter liegen nach dem Ergebnis der Studien zu hoch. Beim Menschen sind nachteilige, organische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder, wie sie beim Mobilfunk verwendet werden, für Leitungsflussdichten von 0,2 W pro Qudratmeter nachgewiesen worden. Schon ab Werten von 0,1 W/ pro Quadratmeter können solche Wirkungen nicht ausgeschlossen werden. Ist der Versorgungsgrenzwert nicht mit einem Wert von max. 0,01 W/ pro Quadratmeter zu erreichen, sollte der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen in der Nähe empfindlicher Nutzungen (Wohngebiete, Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Krankenhäuser und alle Orte, an denen sich Menschen regelmäßig für mehr als vier Stunden aufhalten, vermieden werden."In juristischen Auseinandersetzungen wird es zumindest in naher Zukunft keinen Erfolg für die Kläger (Gegner der Sendeanlagen) geben, da man sich nach wie vor auf eine noch nicht erfolgte Langzeitstudie beziehen kann. Vielleicht sollte man dies zugunsten der Gesundheitsvorsorge der Bürger umdrehen und verlangen, dass erst dann Mobilfunksendemasten in Wohngebieten erlaubt sind, wenn Langzeitstudien nachweisen, dass die Belastung für das Umfeld unbedenklich ist. Dieter Michels, Kirchweiler HANDYMAST

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