Knochenfund: Kein Hinweis auf Verbrechen

Gerolstein. (red) Die beim Einebnen eines Grabes am 7. September in Gerolstein auf dem dortigen Friedhof am Auberg aufgefundenen Knochen wurden an das Institut für Rechtsmedizin nach Mainz zwecks Untersuchung gesandt.

Das Gutachten der Rechtsmedizin liegt jetzt vor. Laut Gutachten handelt es sich um menschliches Skelettmaterial von mindestens zwei erwachsenen Menschen. Die Rechtsmedizin nimmt an, dass die Liegezeit der Knochen mindestens 50 Jahre beträgt. Es sind keine Hinweise auf ein Verbrechen bekanntgeworden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass diese Knochen bei früheren Arbeiten auf dem Friedhof zutage gefördert wurden und an den Fundort verbracht und abgelegt wurden.

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