Räumdienst fährt nicht in zugeparkten Straßen

Hillesheim. (red) Die Verbandsgemeinde Hillesheim weist darauf hin, dass der Räum- und Fahrdienst in Straßen, in denen abgestellte Fahrzeuge die Fahrbahn einengen, nicht fährt. Die VG-Verwaltung bittet deshalb darum, Fahrzeuge auf dem privaten Grundstück oder auf öffentlichen Parkflächen abzustellen.

Die VG-Verwaltung weist zudem darauf hin, dass das Betreten von zugefrorenen, öffentlichen Wasserflächen wie Bächen, Flüssen oder Seen grundsätzlich verboten ist und nur auf eigene Gefahr erfolgen kann. Die Verbandsgemeinde haftet nicht für Sach- oder Körperschäden.

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