Allein im Bus zum Kindergarten

NAURATH/WALD. Muss ein Erwachsener Aufsicht führen, wenn Kinder ab drei Jahren mit dem Bus zum Kindergarten und zurück fahren? Diese Frage ging bis zum Bundesverwaltungsgericht und kommt jetzt wie ein Bumerang zum Landkreis Trier-Saarburg zurück. Die Auseinandersetzung zwischen besorgten Eltern und der Kreisverwaltung geht weiter.

 Wenn Kindergarten-Kinder Bus fahren, sollte ein Erwachsener dabei sein - so sehen es viele Eltern.Foto: TV -Archiv/Arne Langner

Wenn Kindergarten-Kinder Bus fahren, sollte ein Erwachsener dabei sein - so sehen es viele Eltern.Foto: TV -Archiv/Arne Langner

"Die Verantwortung für die Sicherheit der Kinder umfasst nicht den Anspruch auf eine Begleitperson in jedem Bus", so Landrat Richard Groß am Montagabend vor dem Kreisausschuss. Die Verantwortung, eine einheitliche Beförderungspraxis für Kindergartenbusse zu schaffen, liege beim zuständigen Landesministerium.Die Eltern eines Kindes aus Naurath/Wald hatten Klage gegen den Landkreis Trier-Saarburg geführt (der TV berichtete). Aus Sicht der Kreisverwaltung hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz den Antrag zurückgewiesen, jedem Kindergarten-Bus eine Aufsichtsperson mitzuschicken. Zurückgewiesen habe das Gericht auch den Antrag, die Kinder nur im freigestellten Verkehr - außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs - zu befördern.In einem Punkt haben sich die Kläger aus Naurath/Wald allerdings durchgesetzt: Das Koblenzer Urteil legt die Aufsichtspflicht über die Bus fahrenden Kindergarten-Kinder auf die Schultern des Trägers der Beförderung. Damit ist der Landkreis am Brett - der laut eigener Darstellung "aufgrund mehrfacher Aussagen des Ministeriums" die Aufsichtspflicht bis jetzt den Eltern zugeschrieben hatte. Laut Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist dieses Urteil jetzt rechtskräftig geworden.Dem Kreisausschuss lag am Montagabend eine ausführliche Sachdarstellung vor. Sowohl SPD als auch CDU hatten im Vorfeld beantragt, die Kreisverwaltung möge doch bitte darlegen, wie sie der ihr durch das Koblenzer Urteil auferlegten Aufsichtspflicht nachzukommen gedenkt und welche Kosten daraus entstehen.Die Antwort: "Als unmittelbare Konsequenz aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz sind keine gravierenden Veränderungen bei der Kindergartenbeförderung zu erwarten. Zunächst folgt dies daraus, dass die Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr nach diesem Urteil ausdrücklich zulässig ist."Der wichtigste Punkt: Die Feststellung, dass die Aufsichtspflicht beim Landkreis liegt, bedeute nicht die Verpflichtung, flächendeckend Begleitpersonal einzusetzen.Landrat Richard Groß sieht das zuständige Landesministerium in der Pflicht: Zusammen mit dem Landkreistag und den Landkreises sollen Empfehlungen für die Beförderung im Kindergartenbus ausgearbeitet und vorgelegt werden. Groß fordert eine landesweit einheitliche Praxis: "Alleingänge des Landkreises Trier-Saarburg kommen nicht in Betracht." Diese Haltung bestätigte der Kreisausschuss durch einen mehrheitlichen Beschluss: CDU und FWG waren dafür, die Gegenstimmen kamen von Seiten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Alfons Maximini, SPD-Fraktions-Chef im Kreistag, hatte dem Landrat bereits im Vorfeld der Kreisausschuss-Sitzung Ignoranz in der Diskussion um die Begleitpersonen vorgeworfen und an einen SPD-Antrag aus 2001 erinnert, "die Beförderung der Kinder in den Linienverkehren in den ersten sechs Wochen durch Begleitpersonen sicherzustellen". Der Antrag war damals am Widerstand von CDU und FWG gescheitert. Er scheiterte am Montagabend ein weiteres Mal.Ebenfalls keine Mehrheit fand der Antrag, einen runden Tisch mit Politikern, Eltern und Busunternehmen zu gründen. Landrat Groß berichtete über die von der Kreisverwaltung veranlasste Mängel-Umfrage bei den Kindergärten. "Mitarbeiter der Kreisverwaltung werden zusätzlich die Busfahrten unter die Lupe nehmen, um mögliche Schwachstellen zu finden."Doch in Sachen Begleitperson blieb der Landrat bei seiner Argumentationslinie: "Über die Wahl der Mittel hat der Kreis im Einzelfall zu entscheiden. Deshalb wird die Kreisverwaltung jeden Einzelfall prüfen und eine Entscheidung in Orientierung an den voraussichtlich in Kürze vorliegenden Landesrichtlinien treffen."Der Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten wurde am Montagabend in Trier durch seine Vorsitzende Suzanne Gessner vertreten. Sie hatte allerdings während der Sitzung kein Rederecht und war deshalb zum Zuhören verurteilt. In einer zum Redaktionsschluss noch nicht beendeten Sondersitzung am Dienstagabend im Beurener Bürgerhaus - eingeladen hatte Suzanne Gessner im Namen des Kreiselternausschusses - machten viele Eltern von Kindergarten-Kindern im Landkreis deutlich, wie sie die Sache sehen. Der TV berichtet ausführlich über diese Sitzung in der Donnerstags-Ausgabe.

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