Beweisantrag statt Urteil: Totschlagsprozess wird fortgesetzt

Hermeskeil/Trier · Dass er seine Frau getötet hat, hat ein 43-Jähriger aus Hermeskeil gestanden - vor Gericht und zuvor bei der Polizei (der TV berichtete). Den Angaben des Angeklagten vor dem Landgericht Trier ist im Gegensatz zu seiner vorherigen Aussage jedoch nicht zu entnehmen, ob er seine Frau am 1. April mit bloßen Händen erwürgt oder mit einem Elektrokabel erdrosselt hat.

Er habe vergessen, was genau passiert sei, nachdem er sie gewürgt habe, hieß es in seinem schriftlichen Geständnis. Der schriftliche Obduktionsbericht, der am Montag vor Gericht verlesen wurde, lege den Todeszeitpunkt nicht genau fest, kritisiert Verteidiger Otmar Schaffarczyk. Dabei sei es rechtlich ein großer Unterschied, ob der Mann seine Ehefrau im Streit erwürgt oder später, als diese bewusstlos war, mit einem Elektrokabel erdrosselt habe. Er beantragte deshalb ein unabhängiges Gutachten, das den Todeszeitpunkt klären solle. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft wollen kein neues Gutachten. Die Vorsitzende Richterin, Petra Schmitz, lässt nun aber den Gerichtsmediziner, der die Getötete obduziert hat, für einen weiteren Sitzungstermin in dem Verfahren, am 10. November, als Zeuge vorladen. Nach dessen Aussage muss ein Psychiater sein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten vortragen. Dann folgen die Plädoyers und das Urteil, das eigentlich für Montag angekündigt war. cmk

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